Achtung, Immobilienbesitzer: Die Zeit wird knapp! Wer nicht zahlt, muss mit Zinsen rechnen
Da das Kurban-Bayramı-Fest mit dem offiziellen Kalender zusammenfällt, müssen Immobilienbesitzer in der Türkei ihre erste Rate der Grundsteuer online begleichen, um Verzugszinsen zu vermeiden.
Für Steuerzahler, die in der gesamten Türkei Wohnungen, Grundstücke, Gewerbeimmobilien oder Felder besitzen, rückt der Termin für die erste Rate der Grundsteuer näher. Da der 1. Juni als Fälligkeitsdatum festgelegt wurde und dieser Tag auf die Feiertage fällt, werden die physischen Schalter der Gemeinden geschlossen sein. Daher ist es für Immobilienbesitzer, die keine Verzögerungen bei ihren Zahlungen riskieren möchten, unerlässlich geworden, ihre Transaktionen über digitale Plattformen abzuschließen.
Grundsteuerpflichtige sind verpflichtet, die erste Rate bis zum letzten Tag, dem 1. Juni, zu zahlen. Für Beträge, die bis zu diesem Datum nicht beglichen werden, fallen monatlich Verzugszinsen in Höhe von 3,5 Prozent an. Immobilienbesitzer können ihre Steuern entweder in einer Summe oder in Raten zahlen.
DIGITALE WEGE ZUR VERMEIDUNG VON VERZUGSZINSEN IM VORDERGRUND
Da die Gemeindekassen während der Kurban-Bayramı-Feiertage nicht besetzt sind, werden die Bürger auf Online-Zahlungsmöglichkeiten verwiesen. Wer seine Grundsteuer begleichen möchte, kann dies über zwei digitale Hauptkanäle tun:
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e-Devlet-Portal: Nach der Anmeldung mit der türkischen Identitätsnummer (T.C. kimlik numarası) ist es möglich, die Zahlung über das „Internet-Finanzamt“ (İnternet Vergi Dairesi) oder den Reiter der Gemeinde vorzunehmen, der die Immobilie untersteht.
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E-Gemeinde-Systeme: Auf der offiziellen Website jeder Gemeinde wird über den „E-Gemeinde“-Bildschirm zur Schuldenabfrage und Zahlung die Möglichkeit geboten, per Kreditkarte zu zahlen.
Wer die digitalen Kanäle nicht nutzen möchte, muss die Zahlung physisch bis zu den letzten Stunden vornehmen, in denen die Gemeindekassen geöffnet sind.
WIE WIRD DIE GRUNDSTEUER BERECHNET?
Der Grundsteuerbetrag wird auf der Grundlage des Verkehrswerts berechnet, der durch Multiplikation des von der jeweiligen Gemeinde jährlich festgelegten Quadratmeter-Einheitswerts mit der Quadratmeterzahl der Immobilie ermittelt wird. Der endgültige Steuerbetrag wird je nach Art der Immobilie (Wohnung, Grundstück, Gewerbeimmobilie usw.) mit unterschiedlichen Sätzen festgelegt. Daher kann die zu zahlende Steuer für jeden Immobilienbesitzer variieren.
WER IST VON DER GRUNDSTEUER BEFREIT?
Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sind gesetzlich von der Grundsteuer befreit. Dazu gehören:
- Rentner, die nur eine einzige Wohnung besitzen (deren Bruttofläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet),
- Empfänger von Witwen- und Waisenrenten,
- Menschen mit Behinderungen und Veteranen,
- Ehepartner und Kinder von Märtyrern sowie Empfänger von Dienstunfähigkeitsrenten,
- Personen, die offiziell nachweisen können, dass sie über keinerlei Einkommen verfügen.
Personen in diesem Rahmen müssen keinerlei Zahlungen leisten.
LETZTER TERMIN IST DER 1. JUNI
Alle Immobilienbesitzer werden gebeten, ihre erste Rate bis zum festgelegten letzten Tag, dem 1. Juni, vollständig zu begleichen, um Nachteile zu vermeiden und nicht mit Verzugszinsen konfrontiert zu werden. Da es aufgrund der Feiertage zu einem hohen Transaktionsaufkommen kommen kann, wird den Bürgern empfohlen, nicht bis zum letzten Tag zu warten und die Zahlung schnell und sicher online vorzunehmen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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