Achtung, Immobilienbesitzer: Wer zu spät zahlt, muss Zinsen zahlen
Für Immobilienbesitzer ist der kritische Tag für die Zahlung der ersten Rate der Grundsteuer gekommen. Wer nicht bis zum 1. Juni zahlt, muss mit Verzugszinsen rechnen.
Bürger, die Häuser, Geschäfte, Grundstücke oder Felder besitzen, haben noch bis morgen Zeit, die erste Rate der Grundsteuer für das Jahr 2026 zu begleichen. Wird der 1. Juni 2026 überschritten, wird von den säumigen Steuerzahlern ein Verzugszins von 3,7 Prozent pro Monat erhoben. Die Zahlungen für die zweite Rate sind im November fällig.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Kassen der Gemeinden während der Feiertage, die auch das Opferfest (Kurban Bayramı) umfassen, möglicherweise geschlossen sind. Daher wird den Bürgern empfohlen, digitale Zahlungskanäle zu nutzen, um das Risiko eines Zahlungsverzugs zu vermeiden.
Die Zahlungen können über die Online-Zahlungsportale der Gemeinden, das E-Devlet-System sowie per Bank- oder Kreditkarte über Mobile- und Online-Banking-Anwendungen getätigt werden.
Es ist zudem bekannt, dass die Grundsteuer durch aufeinanderfolgende Regelungen einmal jährlich entsprechend der Neubewertungsrate angepasst wird.
Bei der Befreiung von der Grundsteuer stehen bestimmte Kriterien im Vordergrund. Rentner, Personen ohne Einkommen, Menschen mit Behinderungen, Veteranen und Angehörige von Märtyrern können von dieser Steuer befreit werden. Voraussetzung für die Befreiung ist jedoch, dass man innerhalb der Grenzen der Türkei nur eine einzige Wohnimmobilie besitzt und diese eine Bruttofläche von 200 Quadratmetern nicht überschreitet. Zudem können Wohnungen, für die im Rahmen des Bebauungsfriedens (imar barışı) ein Gebäuderegistrierungszertifikat ausgestellt wurde, ebenfalls in die Befreiung einbezogen werden.
Wer von der Steuerbefreiung profitieren möchte, muss prüfen, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, und die erforderlichen Anträge bei seiner Gemeinde einreichen.
Informationen zu Fragen rund um die Grundsteuer und technische Details zur Zahlung sind über die offiziellen Websites der Gemeinden oder über E-Devlet abrufbar.
Nachrichtenquelle: 12punto
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