Kann die Miete mit Gold bezahlt werden? Ministerium gibt Auskunft
Das Ministerium für Schatz und Finanzen hat erklärt, dass Mietverträge auf Goldbasis gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstoßen.
In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über Mietzahlungen in Gold, woraufhin das Ministerium für Schatz und Finanzen eine Stellungnahme zu diesem Thema abgegeben hat.
Das Ministerium erinnerte daran, dass die Zahlung der Miete in Gold gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstößt.
In der Erklärung des Ministeriums wurde daran erinnert, dass mit der Änderung des Artikels 4 des Dekrets Nr. 32 über den Schutz des Wertes der türkischen Währung im Jahr 2018 festgelegt wurde, dass in der Türkei ansässige Personen – außer in vom Ministerium festgelegten Fällen – bei Verträgen über den Kauf und Verkauf von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, bei Mietverträgen für bewegliches und unbewegliches Vermögen, einschließlich Fahrzeug- und Finanzleasing, sowie bei Arbeits-, Dienstleistungs- und Werkverträgen die Vertragssumme und andere aus diesen Verträgen resultierende Zahlungsverpflichtungen nicht in Fremdwährung oder fremdwährungsindexiert vereinbaren dürfen.
Das Ministerium wies darauf hin, dass mit dem entsprechenden Kommuniqué zu diesem Dekret die Anwendungsregeln und Ausnahmen für Verträge in Fremdwährung und fremdwährungsindexierte Verträge geregelt wurden. In diesem Rahmen bekräftigte das Ministerium, dass in der Türkei ansässige Personen bei Mietverträgen für Immobilien im Inland, einschließlich Wohnungen und überdachten Arbeitsplätzen, die Vertragssumme und andere aus diesen Verträgen resultierende Zahlungsverpflichtungen nicht in Fremdwährung oder fremdwährungsindexiert vereinbaren dürfen.
In der Erklärung des Ministeriums wurde zudem darauf hingewiesen, dass im entsprechenden Kommuniqué festgelegt ist, dass Verträge, die an Edelmetalle und/oder Rohstoffe gekoppelt sind, deren Preis auf internationalen Märkten in Fremdwährung bestimmt wird, und/oder die indirekt an Fremdwährungen gekoppelt sind, ebenfalls als fremdwährungsindexierte Verträge gelten.
In diesem Zusammenhang stellte das Ministerium klar, dass die Mietzahlung in Gold rechtswidrig ist, und warnte davor, Transaktionen durchzuführen, die gegen diese Vorschriften verstoßen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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