Mehrwertsteuer auf digitale Codes: Preiserhöhungen bei Spielen, Musik und Filmen
Mit einem im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué hat sich die Anwendung der Mehrwertsteuer (KDV) beim Verkauf von Produkten wie Karten, Passwörtern und Codes geändert. Künftig kann für E-Pins und Codes eine Mehrwertsteuer anfallen.
Mit dem im Amtsblatt (Resmi Gazete) veröffentlichten „Kommuniqué zur Änderung des allgemeinen Anwendungskommuniqués zur Mehrwertsteuer“ wurde die Mehrwertsteuerregelung für den Verkauf von Karten, Passwörtern, Codes und ähnlichen Produkten geändert.
Dem Kommuniqué zufolge unterliegt der Import oder Verkauf bestimmter Karten, Passwörter und Codes in der Türkei, sei es virtuell oder physisch, nun der Mehrwertsteuer. Personen, die Produkte aus dem Ausland beziehen, müssen dies über eine Mehrwertsteuererklärung melden und die Steuer entrichten. Bei Produkten, die von Privatpersonen ohne Mehrwertsteuerpflicht bei ausländischen elektronischen Dienstanbietern erworben werden, erfolgt die Mehrwertsteuerzahlung durch das ausländische Unternehmen. Bei Käufen und Verkäufen innerhalb der Türkei wird die Mehrwertsteuer vom Verkäufer deklariert.
Bei Produkten wie Wallet-Codes oder Geschenkkarten stellt sich die Situation etwas anders dar. Da diese Produkte keinen direkten Gegenwert haben und als Zahlungsmittel verwendet werden, unterliegen sie nicht der Mehrwertsteuer. Wenn jedoch Codes gekauft oder verkauft werden, die direkt für ein bestimmtes Spiel gelten oder den Zugang zu einem Spiel bzw. ein Abonnement ermöglichen, wird die Mehrwertsteuer berechnet. Für in Geschäften gültige Wallet-Codes wird dennoch keine Mehrwertsteuer erhoben. Bei kostenlosen Spielen wird keine Mehrwertsteuer berechnet, oder sie beträgt null.
Diese Änderungen treten am 1. März 2024 in Kraft.
Nachrichtenquelle: 12punto
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