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Mindestlohnverhandlungen für 2026 stehen bevor: Welche Zahlungen werden mit dem neuen Jahr steigen?

Mit der Festlegung des Mindestlohns wird es bei vielen Zahlungsposten zu Erhöhungen kommen. Vor Beginn der Verhandlungen im Dezember ist es ein Thema von großem Interesse, welche Zahlungen davon betroffen sein werden.

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Mindestlohnverhandlungen für 2026 stehen bevor: Welche Zahlungen werden mit dem neuen Jahr steigen?

Die Verhandlungen zur Festlegung des Mindestlohns für das Jahr 2026 stehen kurz bevor. Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, erklärte, dass man bei den im Dezember stattfindenden Treffen ein Ergebnis anstrebe, mit dem alle Parteien zufrieden sein werden.

Der neue Mindestlohn wird nicht nur diejenigen betreffen, die zu diesem Lohn arbeiten, sondern einen weiten Teil der Bevölkerung. Mit der Festlegung des Mindestlohns werden viele Zahlungsposten wie Arbeitslosengeld, Abfindungen, Beiträge zur allgemeinen Krankenversicherung und Praktikantengehälter neu geregelt.

Das Arbeitslosengeld wird auf der Grundlage der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten aus den letzten vier Monaten berechnet. Mit dem neuen Mindestlohn werden auch die Unter- und Obergrenzen des Arbeitslosengeldes steigen. Die Abfindung wird in Höhe des Bruttomindestlohns festgelegt, den ein Arbeitnehmer für ein Dienstjahr erhält, was ebenfalls mit dem neuen Mindestlohn ansteigen wird.

Auch die Praktikantengehälter werden mit dem Mindestlohn steigen. Die an Schüler und Studenten gezahlten Praktikumsvergütungen werden auf 30 Prozent des Bruttomindestlohns festgesetzt, und dieser Betrag wird mit dem neuen Mindestlohn steigen.

Die Beiträge zur allgemeinen Krankenversicherung werden ebenfalls mit dem neuen Mindestlohn steigen. Die Prämien, die für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zu zahlen sind, werden auf Basis von 3 Prozent des Bruttomindestlohns berechnet.

Darüber hinaus werden auch Zahlungen wie Militärdienst- und Geburtsnachzahlungen, freiwillige Versicherungsbeiträge, Krankengeld für Mindestlohnempfänger, die Altersrente ab 65 Jahren sowie Behindertenrenten mit dem neuen Mindestlohn neu bewertet.


Nachrichtenquelle: 12punto

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