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Mindestzinspflicht für KKM-Konten mit TL-Umwandlung aufgehoben

Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat die Mindestzinspflicht für währungsgeschützte Einlagenkonten (KKM) mit Umwandlung in Türkische Lira aufgehoben.

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Mindestzinspflicht für KKM-Konten mit TL-Umwandlung aufgehoben

Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) setzt ihre Schritte zur Umgestaltung des Bankensystems fort, um die Türkische Lira attraktiver zu machen.

Mit einer Änderung der Anwendungsvorschriften wurde die Mindestzinspflicht für währungsgeschützte Konten mit TL-Umwandlung aufgehoben. Damit wurde der Weg dafür geebnet, dass Banken für diese Konten Zinsen unterhalb des Leitzinses anbieten können.

Durch diese Änderung werden Standard-TL-Einlagen unterstützt, während die Verzinsung von KKM-Konten weniger attraktiv gestaltet wird.

Bei KKM-Konten, für die Zinssätze unterhalb des Leitzinses der Zentralbank angewendet werden, wird die Differenz vollständig von der Bank getragen, sofern der Wechselkursunterschied zwar höher ist als der von der Bank zu zahlende Zins oder Gewinnanteil, jedoch niedriger als der mit dem Leitzins berechnete Betrag.

Sollte der Wechselkursunterschied höher sein als der mit dem Leitzins berechnete Betrag, wird der Unterstützungsbetrag bis zur Höhe des mit dem Leitzins berechneten Betrags von der Bank gezahlt, während der darüber hinausgehende Teil von der Zentralbank übernommen wird.

TCMB will Einlagen in Türkischer Lira attraktiver machen

Die TCMB hatte bereits eine Reihe von Schritten unternommen, um Einlagen in Türkischer Lira attraktiver zu gestalten.

Im August wurde die Quote für den TL-Anteil, bei der währungsgeschützte Konten in die TL-Einlagen eingerechnet wurden, im Rahmen der Wertpapier- und Mindestreservevorschriften aufgehoben. An ihre Stelle trat eine neue TL-Anteil-Quote, die währungsgeschützte Konten nicht mehr als TL-Einlagen berücksichtigt und darauf abzielt, den Anteil der Standard-TL-Einlagen an den Gesamteinlagen zu erhöhen.

Im September wurde das monatliche Ziel für den Anstieg des TL-Anteils für Privatpersonen, das zuvor auf 2 Prozent festgelegt war, auf 2,5 Prozent angehoben, basierend auf Daten, die einen beschleunigten Übergang zur Türkischen Lira zeigten. Zudem wurden Revisionen bei der Berechnung des TL-Anteils sowie bei Übergängen und Erneuerungen in TL vorgenommen.

Andererseits wurde die Grenze für die Rechnungsbefreiung bei Export-, Investitions- und KMU-Krediten von 50.000 TL auf 250.000 TL angehoben, um den Kreditfluss zu erleichtern.


Nachrichtenquelle: 12punto