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Ministerium hat aktualisiert: Was sind die Arbeitskriterien für ausländische Arbeitskräfte?

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat die Bewertungskriterien für Arbeitserlaubnisse für ausländische Arbeitskräfte aktualisiert. Die Regelung, die zum 1. Oktober 2024 in Kraft tritt, betont, dass der Arbeitskräftebedarf der Türkei vorrangig durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden soll. Sollten nicht genügend inländische Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, werde internationale Arbeitskraft als ergänzende Ressource genutzt.

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Ministerium hat aktualisiert: Was sind die Arbeitskriterien für ausländische Arbeitskräfte?

Seit langem gab es Forderungen aus der Geschäftswelt, die Kriterien für ausländische Arbeitskräfte anzupassen, um den Arbeitskräftemangel zu beheben. Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat die Anforderungen aus den Sektoren geprüft und die Bewertungskriterien für Arbeitserlaubnisse für ausländische Arbeitskräfte aktualisiert.

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit gab bekannt, dass die gemäß Artikel 22 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über internationale Arbeitskräfte aktualisierten „Bewertungskriterien für Arbeitserlaubnisse“ zum 1. Oktober 2024 in Kraft getreten sind.

In der Erklärung des Ministeriums wurde festgehalten, dass es Ziel der auf Basis der internationalen Arbeitskräftepolitik durchgeführten Bewertungen sei, den Arbeitskräftebedarf der Türkei vorrangig durch inländische Arbeitskräfte zu decken und, falls dies nicht möglich sei, den ergänzenden Nutzen internationaler Arbeitskräfte zu erschließen.

In der Erklärung wurde betont, dass die Gewinnung qualifizierter ausländischer Fachkräfte für die Türkei und der von diesen Personen geschaffene Mehrwert für die Entwicklung des Landes von Bedeutung seien. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass sich die Dynamik und die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes im Zuge verschiedener globaler, regionaler und nationaler Entwicklungen sowie der Position der Türkei auf der globalen Bühne im Laufe der Zeit verändert haben.

Die Erklärung des Ministeriums lautet wie folgt:

„Unter Berücksichtigung des Rahmens, der in übergeordneten politischen Dokumenten, insbesondere dem 12. Entwicklungsplan, festgelegt wurde, sowie auf Basis von Analysen auf Sektor-, Berufs- und Tätigkeitsebene, Forderungen von Branchenvertretern, Stellungnahmen relevanter öffentlicher Institutionen und Organisationen, Verwaltungsunterlagen und Daten sowie ähnlicher Aspekte wurden die Bewertungskriterien für Arbeitserlaubnisse aktualisiert. Ziel ist es, qualifizierte Investoren und Arbeitskräfte für unser Land zu gewinnen, ausländische Arbeitskräfte in Bereichen, in denen der Bedarf aufgrund eines begrenzten inländischen Arbeitskräfteangebots nicht gedeckt werden kann, ergänzend einzusetzen, Schutzmaßnahmen für Sektoren, Berufe und Tätigkeiten zu ergreifen, in denen der Bedarf durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden kann, und die registrierte Beschäftigung zu erhöhen.

Die gemäß Artikel 22 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über internationale Arbeitskräfte aktualisierten ‚Bewertungskriterien für Arbeitserlaubnisse‘ sind zum 1. Oktober 2024 in Kraft getreten.“

Im Rahmen der neuen Regelung wurden die als allgemeine Bewertungskriterien bekannten Kriterien ‚Beschäftigung‘, ‚Lohn‘ und ‚finanzielle Leistungsfähigkeit‘ aktualisiert und die notwendigen Bedingungen und Kriterien für verschiedene Sektoren, Berufe und Tätigkeiten angepasst.


Nachrichtenquelle: 12punto

Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ausländische Arbeitskraft