Ministerium setzt Frist bis zum 1. April: Gebühren für Essensbestellungen bei Restaurants werden einzeln ausgewiesen
Das Handelsministerium hat eine neue Regelung für Online-Essensbestellplattformen vorbereitet. Demnach müssen Gebührenposten wie Provisionen, Kurierkosten, Werbung und Sichtbarkeitsgebühren, die von Restaurants erhoben werden, sowohl im Verkäufer-Panel detailliert aufgeführt werden, als auch für Verbraucher auf dem Bestellbildschirm sichtbar sein.
Das Handelsministerium bereitet die Umsetzung einer neuen Regelung für Provisionen und Zusatzgebühren vor, die Online-Essensbestellplattformen von Restaurants erheben. In den beim Ministerium eingegangenen Beschwerden standen insbesondere hohe Provisionssätze, komplexe Gebührensysteme und die mangelnde Transparenz bei den einbehaltenen Beträgen im Vordergrund.
KEINE ZUSATZGEBÜHREN UNTER DEM TITEL „GRUNDLEISTUNG“
Gemäß der vorbereiteten Regelung dürfen Essensbestellplattformen von Restaurants keine zusätzlichen und willkürlichen Gebühren unter der Überschrift „Grundleistungen“ verlangen. Für die Entgegennahme der Bestellung auf elektronischem Wege, deren Übermittlung an das System, die Abwicklung des Zahlungsvorgangs sowie grundlegende Infrastrukturdienstleistungen im Zusammenhang mit der Bestellung darf keine gesonderte Gebühr erhoben werden.
ALLE ABZÜGE WERDEN AUF DEM BESTELLBILDSCHIRM ANGEZEIGT
Wie die Zeitung Sabah berichtet, werden die Plattformen alle Kostenpunkte wie Provisionen, Kurierkosten, Werbegebühren und Sichtbarkeitskosten, die sie von Restaurants einziehen, im Verkäufer-Panel detailliert ausweisen. Gleichzeitig werden auch die Verbraucher beim Bestellvorgang auf dem Zahlungsbildschirm sehen können, aus welchen Posten sich diese Beträge zusammensetzen.
KEINE TEILNAHMEPFLICHT AN KAMPAGNEN
Mit der neuen Entscheidung können gegen Restaurants, die sich gegen die Teilnahme an Rabatt- oder Kampagnenaktionen entscheiden, keine Sanktionen verhängt werden. Ziel ist es, zu verhindern, dass Plattformen Druck auf Verkäufer ausüben, um sie zur Teilnahme an Kampagnen zu bewegen.
ÄNDERUNG DER PROVISIONSBERECHNUNGSMETHODE
Im Rahmen der Regelung wird auch ein neuer Standard für die Methode der Provisionsberechnung eingeführt. Wenn für ein Produkt kein Rabatt gewährt wird, wird die Provision auf Basis des Listenpreises des Produkts berechnet. Sollte das Restaurant einen Rabatt gewähren, wird die Provision auf den vom Kunden tatsächlich gezahlten Endbetrag erhoben.
FRIST FÜR DIE ANPASSUNG DER PLATTFORMEN GESETZT
Das Handelsministerium hat den Plattformen eine Frist bis zum 1. April 2026 eingeräumt, um die Einhaltung der genannten Regelung sicherzustellen. Nach diesem Datum wird mit einer Verschärfung der Kontrollen für Plattformen gerechnet, die sich nicht an die Transparenzregeln halten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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