Neue Ära bei Überweisungen hoher Beträge: Erklärungs- und Nachweispflicht eingeführt
Bei Bankgeschäften mit großen Summen wird ein neuer Kontrollmechanismus eingeführt. Künftig wird bei Überweisungen, die 400.000 TL pro Tag übersteigen, eine Verwendungszweckangabe obligatorisch. Bei noch höheren Beträgen werden zudem ein Meldeformular sowie zusätzliche Nachweise verlangt.
Zur Prävention von Finanzkriminalität führt das Gremium zur Untersuchung von Finanzkriminalität (MASAK) eine wichtige Neuerung ein. Insbesondere Überweisungen hoher Beträge, die über Internet- und Mobile-Banking sowie Geldautomaten getätigt werden, unterliegen künftig einer strengeren Kontrolle. Mit dieser Änderung soll die Transparenz bei Finanzbewegungen in hoher Höhe erhöht und illegalen Aktivitäten entgegengewirkt werden.
Mit der aktualisierten Verordnung für Geldtransfers wird eine bessere Nachvollziehbarkeit von Finanztransaktionen angestrebt. Um die Effektivität bei der Bekämpfung von Geldwäsche und illegalen Wetten zu steigern, wurden die Beschränkungen verschärft.
TÄGLICHES ÜBERWEISUNGSLIMIT ANGEHOBEN
Die ursprünglich auf 200.000 TL festgelegte Grenze für die Erklärungs- bzw. Verwendungszweckpflicht wurde nach einer Überprüfung auf 400.000 TL angehoben. Ab sofort müssen Absender bei Überweisungen, die insgesamt 400.000 TL oder mehr pro Tag betragen, eine Erklärung von mindestens 20 Zeichen angeben. Sollte das Feld für den Verwendungszweck leer bleiben oder der eingegebene Text unzureichend sein, wird die Transaktion nicht ausgeführt.

ÜBERWEISUNGSKATEGORIEN WERDEN ERWEITERT
Mit der neuen Regelung werden dem System spezielle Kategorien hinzugefügt, um den Grund der Überweisung zu präzisieren. Nutzer müssen während des Vorgangs eine der folgenden Kategorien auswählen, um den Zweck der Überweisung anzugeben:
- Immobilienkauf
- Fahrzeugkauf
- Schuldentilgung
- Spende
- Versicherungs- und Gesundheitsausgaben
- Krypto-Asset-Transaktionen
- Zahlungen für Glücksspiele
- Beratungsdienstleistungen
Bei Überweisungen, die als „Sonstiges“ oder „Privatzahlung“ deklariert werden, kann eine detailliertere Erläuterung verlangt werden. Auf diese Weise soll die Herkunft der Transaktionen leichter analysiert und die Identifizierung potenziell verdächtiger Vorgänge beschleunigt werden.
ZUSÄTZLICHE NACHWEISPFLICHT BEI HOHEN SUMMEN
Nicht nur für Überweisungen über 400.000 TL, sondern auch für noch höhere Beträge treten zusätzliche Kontrollen in Kraft. Bei Transaktionen zwischen 2 Millionen TL und 20 Millionen TL muss ein „Formular zur Meldung von Bargeldtransaktionen“ ausgefüllt werden. Bei Überweisungen über 20 Millionen TL ist zudem die Vorlage von Nachweisen zur Herkunft der Gelder erforderlich.
Dieses neue System sieht einen stärkeren Kontrollmechanismus vor, der sowohl die finanzielle Transparenz fördern als auch die Geldwäsche aus Straftaten verhindern soll.
Nachrichtenquelle: 12punto
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