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Neue Ära beim Verkauf von Immobilien und Gebrauchtwagen beginnt

Das Handelsministerium hatte einige Entscheidungen getroffen, nachdem beobachtet wurde, dass Bürger beim Handel mit Immobilien und gebrauchten Kraftfahrzeugen durch Anzeigen auf Internetseiten benachteiligt wurden, die nicht der Realität entsprachen, Preisaufschläge enthielten oder irreführend waren.

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Neue Ära beim Verkauf von Immobilien und Gebrauchtwagen beginnt

Mit den im Amtsblatt vom 31. August 2023 veröffentlichten Regelungen wurden Änderungen an den Verordnungen über den Immobilienhandel und den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen vorgenommen und eine zweimonatige Übergangsfrist gewährt.

Mit diesen Änderungen soll verhindert werden, dass Anzeigen über gefälschte Konten geschaltet werden, bei denen die Identität des Inserenten verschleiert wird.

Demnach ist es ab dem 1. November untersagt, Immobilien oder Fahrzeuge zum Verkauf anzubieten, die nicht einem selbst, dem Ehepartner oder Verwandten ersten oder zweiten Grades gehören oder für die keine Genehmigung des Eigentümers vorliegt.

Immobilienmakler und Autohändler können jedoch weiterhin Fahrzeuge oder Immobilien, für deren Verkauf sie autorisiert sind, unter Verwendung ihrer entsprechenden Berechtigungsnachweise inserieren.

VERPFLICHTUNGEN FÜR ANZEIGENPORTALE

Mit der Regelung wurden auch die Anzeigenportale dazu verpflichtet, vor der Mitgliedschaft oder der Veröffentlichung einer Anzeige zu überprüfen, ob eine Berechtigung für das Inserat des Gebrauchtwagens oder der Immobilie vorliegt.

Damit soll verhindert werden, dass gefälschte Anzeigen zu Verbraucherschäden führen, spekulative Preiserhöhungen unterbunden und die Informationsflut auf den Portalen eingedämmt werden. Gemäß den Vorschriften werden bei Verstößen gegen die Bestimmungen Bußgelder zwischen 10.000 und 100.000 Lira pro Verstoß verhängt.

IDENTITÄTSPRÜFUNG ÜBER E-DEVLET ERFORDERLICH

Aydın Erkoç, Vorsitzender des Verbandes der Kraftfahrzeughändler (MASFED), erklärte, dass durch die Regelung bei Immobilien- und Fahrzeugverkäufen über Anzeigenportale eine Identitätsprüfung über das E-Devlet-System erforderlich sein werde. Erkoç sagte: "Vor der Veröffentlichung der Anzeige wird überprüft, ob eine Berechtigung für das Inserat des betreffenden gebrauchten Kraftfahrzeugs oder der Immobilie vorliegt."

Erkoç wies darauf hin, dass der Gebrauchtwagensektor einer der Bereiche mit der höchsten informellen Aktivität sei, und betonte, dass MASFED dieses Problem bei jeder Gelegenheit angesprochen habe. Erkoç erklärte, dass sie Lösungsvorschläge unterbreitet hätten, um sowohl den Sektor zu formalisieren als auch unlauteren Wettbewerb zu verhindern, und führte weiter aus:

"In der Türkei werden jährlich insgesamt etwa 9 Millionen Fahrzeuge verkauft, sowohl gebrauchte als auch neue. Heute wird ein Fünftel der Verkäufe von Händlern, tatsächlichen Nutzern und autorisierten Kraftfahrzeughändlern getätigt, während vier Fünftel von Gelegenheitsverkäufern abgewickelt werden. Dank dieser Regelung werden Betrügereien durch gefälschte Anzeigen verhindert, und Personen, die dies als Nebenberuf betreiben, informell handeln und den Markt durch unberechtigte Preistreiberei künstlich verteuern, werden vom Markt verdrängt. Dadurch werden die entstandenen Benachteiligungen beseitigt. Die Verhängung von Bußgeldern von bis zu 100.000 Lira gegen Verstöße wird zudem abschreckend wirken."

DIFFERENZ ZWISCHEN GRUNDBUCH- UND ANZEIGENPREIS WIRD ÜBERWACHT

Hacı Ali Taylan, Vorsitzender des türkischen Verbandes aller Immobilienmakler, erklärte ebenfalls, dass mit der ab dem 1. November geltenden Regelung eine Verantwortung für Anzeigenportale eingeführt wurde: "Damit überhöhte Preise und gefälschte Anzeigen verschwinden, wird niemand mehr ohne Identitätsprüfung und Berechtigungsnachweis eine Immobilienanzeige schalten können. Wir unterstützen dies."

Taylan betonte, wie wichtig es sei, dass die Anzeigenportale auf die Umstellung des Systems vorbereitet seien: "Die Portale müssen ihre Infrastruktur entsprechend anpassen. Wenn sie dies nicht tun, drohen hohe Strafen. Pro Anzeige kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Lira anfallen. Es gibt Tausende solcher Anzeigen. Mit dieser Verordnung werden wir sehen, dass Ordnung in den Sektor kommt, überhöhte Preise korrigiert werden und die Immobilienpreise tendenziell etwas sinken werden. Gefälschte Anzeigen wird es ab jetzt nicht mehr geben. Zudem wird die Differenz zwischen dem in der Anzeige genannten Preis und dem im Grundbuch eingetragenen Preis überwacht werden."

Taylan fügte hinzu, dass sie Sicherheitsbedenken hätten, da die Identitätsdaten auf den Immobilienportalen gespeichert würden, und schlug daher vor, dass diese Informationen über eine Schnittstelle des Ministeriums verwaltet werden sollten.


Nachrichtenquelle: 12punto

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