Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
54,0659
Dollar
Arrow
44,7838
Pfund Sterling
Arrow
62,8817
Gold
Arrow
6156,7586
BIST 100
Arrow
10.729

Neue Entscheidung der BDDK zu Autokrediten: Ratenbegrenzungen geändert

Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat mit einer neuen Entscheidung die Grenzwerte für Autokredite angepasst.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Neue Entscheidung der BDDK zu Autokrediten: Ratenbegrenzungen geändert

Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat mit einer neuen Entscheidung Änderungen an den Grenzwerten für Autokredite vorgenommen.

In der diesbezüglichen Entscheidung der BDDK heißt es:

"Gemäß dem vierten Absatz von Artikel 12 der Verordnung über Kreditgeschäfte von Banken (Kreditverordnung) sowie dem fünften Absatz von Artikel 11/A der Verordnung über die Gründungs- und Betriebsgrundsätze von Finanzleasing-, Factoring- und Finanzierungsgesellschaften (Finanzinstitutsverordnung),

für Fahrzeuge mit reinem Elektromotor, die von Steuerpflichtigen hergestellt werden, die unter den Anwendungsbereich des vorläufigen Artikels 12 des Körperschaftsteuergesetzes Nr. 5520 vom 13.06.2006 fallen;

a) wurden die Kreditlaufzeitbegrenzungen, die im dritten Absatz von Artikel 12 der Kreditverordnung und im zweiten Absatz von Artikel 11/A der Finanzinstitutsverordnung geregelt sind, wie folgt festgelegt:

48 Monate für Kredite zum Erwerb von Fahrzeugen mit einem endgültigen Rechnungswert von 1 Million 600 Tausend Türkischen Lira oder weniger,

36 Monate für Kredite zum Erwerb von Fahrzeugen mit einem endgültigen Rechnungswert von über 1 Million 600 Tausend Türkischen Lira bis einschließlich 3 Millionen Türkischen Lira,

24 Monate für Kredite zum Erwerb von Fahrzeugen mit einem endgültigen Rechnungswert von über 3 Millionen Türkischen Lira bis einschließlich 4 Millionen Türkischen Lira,

12 Monate für Kredite zum Erwerb von Fahrzeugen mit einem endgültigen Rechnungswert von über 4 Millionen Türkischen Lira bis einschließlich 5 Millionen Türkischen Lira,

mit Ausnahme von fahrzeugbesicherten Krediten, die im zweiten Absatz von Artikel 12 der Kreditverordnung und im ersten Absatz von Artikel 11/A der Finanzinstitutsverordnung geregelt sind, wurde für Autokredite oder Finanzleasinggeschäfte zum Erwerb von Personenkraftwagen durch Verbraucher festgelegt, dass das Verhältnis des Kreditbetrags zum Fahrzeugwert:

70 Prozent bei Fahrzeugen mit einem endgültigen Rechnungswert von 1 Million 600 Tausend Türkischen Lira oder weniger nicht überschreiten darf,

50 Prozent bei Fahrzeugen mit einem endgültigen Rechnungswert von über 1 Million 600 Tausend Türkischen Lira bis einschließlich 3 Millionen Türkischen Lira nicht überschreiten darf,

30 Prozent bei Fahrzeugen mit einem endgültigen Rechnungswert von über 3 Millionen Türkischen Lira bis einschließlich 4 Millionen Türkischen Lira nicht überschreiten darf,

20 Prozent bei Fahrzeugen mit einem endgültigen Rechnungswert von über 4 Millionen Türkischen Lira bis einschließlich 5 Millionen Türkischen Lira nicht überschreiten darf,

null Prozent bei Fahrzeugen mit einem endgültigen Rechnungswert von über 5 Millionen Türkischen Lira beträgt,

Es wurde beschlossen, diese Entscheidung den Branchenverbänden mitzuteilen und auf der Website der Behörde zu veröffentlichen."


Nachrichtenquelle: 12punto

BDDK Autokredit