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Neue Entwicklung bei der Kreditkartenregulierung, die Millionen betrifft!

Die neue Regelung zur Senkung von Kreditkartenlimits wurde ausgesetzt. Bankkreisen zufolge bleiben die bestehenden Limits erhalten; es wird keine Änderung in der Anwendung geben.

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Neue Entwicklung bei der Kreditkartenregulierung, die Millionen betrifft!

Bei der neuen Regelung zu Kreditkartenlimits zeichnet sich eine Entscheidung zur Verschiebung ab, während die bisherige Praxis fortgesetzt werden soll. Bankkreise erklären, dass die geplanten Schritte zur Limitänderung vorerst ausgesetzt wurden.

REGULIERUNGSPLAN AUSGESETZT

Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hatte mit ihrem Beschluss vom 30. Januar 2026 eine Reihe von Regelungen zur Umstrukturierung von Kreditkartenschulden und zur Aktualisierung von Limits angekündigt. Den vorliegenden Informationen zufolge wurde diese Limitregulierung jedoch vorübergehend gestoppt.

Wie aus dem Bericht von NTV hervorgeht, teilten Bankenkreise mit, dass die Anwendung ausgesetzt wurde und in dieser Phase keine neuen Limitänderungen vorgenommen werden.

WAS UMFASSTEN DIE GEPLANTEN ÄNDERUNGEN?

Gemäß dem BDDK-Beschluss war vorgesehen, eine Umschuldungsmöglichkeit mit einer Laufzeit von maximal 48 Monaten für private Kreditkarten einzuführen, deren fälliger Betrag ganz oder teilweise nicht beglichen wurde. Zudem war geplant, die Limits für Nutzer mit einem Gesamtkreditkartenlimit von über 400.000 TL um 50 bis 80 Prozent zu senken.

Bei der Festlegung der Limits sollten die Banken die höchste Auslastungsrate der letzten 12 Monate zugrunde legen und die Kreditkartenlimits bis zum 1. Januar 2027 an das Einkommen der Kunden anpassen.

BESTEHENDE LIMITS BLEIBEN GÜLTIG

Während sich das Ende der von der BDDK gewährten dreimonatigen Vorbereitungsfrist nähert, heißt es, dass die Anwendung nicht in Kraft treten und ausgesetzt werden soll. Mit dieser Entwicklung wird es keine Änderungen bei den Kreditkartenlimits geben und das bestehende System wird weiter angewendet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung, die am 16. Februar in Kraft treten sollte und bereits zuvor um 3 Monate verschoben wurde, in dieser Phase nicht umgesetzt wird.

ANFORDERUNG AN BANKEN NACH ZUSÄTZLICHER ZEIT UND TECHNISCHER VORBEREITUNG

Nach dem ersten Beschluss gewährte die Behörde den Banken eine zusätzliche Frist und betonte, dass insbesondere Bildungs- und Gesundheitsausgaben von der Gesamtsumme der Limits ausgenommen werden sollten, für die zuvor eine Frist bis zum 15. Februar gesetzt worden war. Für alle anderen Ausgaben wurde eine Neufestlegung der Limits gefordert.

In dem letzten Schreiben der BDDK an die Banken wurde mitgeteilt, dass die Kunden kontaktiert werden müssen und „zur Vermeidung von Benachteiligungen Prozesse zur Beschaffung und Bestätigung von Einkommensnachweisen über digitale Kanäle eingerichtet werden müssen sowie die notwendigen systemischen Entwicklungen vorgenommen werden müssen, um sicherzustellen, dass Bildungs- und Gesundheitsausgaben nicht negativ beeinflusst werden“.

Zudem wurde in dem Schreiben erklärt, dass die Banken ihre technische Infrastruktur innerhalb von spätestens 3 Monaten vervollständigen und alle operativen Prozesse vollständig vorbereiten müssen, damit die Regelung ordnungsgemäß umgesetzt werden kann.

WELCHE KRITERIEN GALTEN FÜR DIE LIMITBERECHNUNG?

Gemäß dem Rahmen, den die BDDK Ende Januar bekannt gab, sollte bei der Senkung der Limits das Gesamtlimit aller Kreditkarten einer Person als Grundlage dienen. Bei der Festlegung des Limits war geplant, die Kreditkartenausgaben bis Ende 2025 zu berücksichtigen.



Nachrichtenquelle: 12punto