Neue Kreditgrenzen für Banken durch die BDDK
Die BDDK hat neue Beschränkungen eingeführt, um das Kreditrisiko von Entwicklungs- und Investitionsbanken zu senken. Banken werden Kredite in Abhängigkeit von ihrem Kernkapital vergeben können und die neuen Quoten schrittweise einhalten müssen.
Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen und neue Beschränkungen für die Kreditvergabe von Entwicklungs- und Investitionsbanken eingeführt. Mit der neuen Regelung wurden die Kredite, die diese Banken an eine Einzelperson oder eine Gruppe vergeben können, in Verbindung mit ihrem Kernkapital begrenzt.
In einer Erklärung der BDDK hieß es: "Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde hat unter Berücksichtigung der Funktion von Entwicklungs- und Investitionsbanken bei der Vergabe von Investitionskrediten die Kreditgrenzen in Abhängigkeit von den Verschuldungsquoten der Banken festgelegt, um zur Steuerung von Kreditrisikokonzentrationen beizutragen."
ÜBERGANGSPHASE WIRD GEWÄHRT
In der Erklärung wurde zudem betont: "Im Rahmen der Verordnung über die Messung und Bewertung des Verschuldungsgrades von Banken werden für Banken, die mit einer niedrigeren Verschuldungsquote operieren, strengere Kreditgrenzen gelten." Es wurde hervorgehoben, dass den Banken eine schrittweise Übergangsphase gewährt wird, um die Einhaltung der neuen Quoten zu ermöglichen.
In der diesbezüglichen Mitteilung der BDDK wurden folgende Informationen bekannt gegeben:
"Basierend auf Artikel 43 Absatz 1 sowie den Artikeln 77 und 93 des Bankengesetzes Nr. 5411 und Artikel 17 der am 21.12.2023 im Amtsblatt Nr. 32406 veröffentlichten Verordnung über die Bestimmung von Risikogruppen und Kreditgrenzen (Verordnung);
1) Mit Ausnahme der İstanbul Takas ve Saklama Bankası A.Ş. und der İller Bankası A.Ş. darf das Verhältnis der Gesamtsumme der Risikobeträge der Kredite, die Entwicklungs- und Investitionsbanken auf konsolidierter und nicht konsolidierter Basis an eine natürliche oder juristische Person oder an Risikogruppen vergeben können, zum Kernkapital den dem Verschuldungsgrad entsprechenden Wert in der folgenden Tabelle nicht überschreiten,
2) Für Entwicklungs- und Investitionsbanken, die nach dem 01.01.2020 gegründet wurden und deren auf nicht konsolidierter Basis für Monatsenden berechnete Verschuldungsquote zehn Prozent oder mehr beträgt, sind die Kreditgrenzen gemäß Artikel 1 für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum der Erteilung der Betriebserlaubnis um fünf Prozentpunkte reduziert anzuwenden,
3) Bezüglich der oben genannten Grenzen sind die Bestimmungen der Verordnung über die Bestimmung von Risikogruppen, die Berechnung des Risikobetrags, von Kreditgrenzen ausgenommene Transaktionen, die Berichterstattung über Kreditgrenzen sowie den Umgang mit Nichteinhaltung und Überschreitungen anzuwenden,
4) Im Falle von Grenzüberschreitungen, die nicht unter Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung fallen und die nicht im Ermessen der Bank liegen, sind die betreffenden Überschreitungsbeträge innerhalb der von der Behörde festgelegten Frist zu beheben, wobei während dieses Zeitraums keine Verwaltungsgeldbußen gegen die Bank wegen der Überschreitung verhängt werden,
5) Mit Ausnahme von Krediten an Risikogruppen, denen die Banken angehören, unterliegen Projekt- oder Investitionskredite mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren sowie Beteiligungsanteile, die zur Finanzierung erworben wurden, nicht den Kreditbeschränkungen im Rahmen dieses Beschlusses,
6) Sollten zum Datum dieses Beschlusses Überschreitungen der in Artikel 1 genannten Grenzen bestehen, so sind diese Überschreitungsbeträge bis zum 31.12.2025 zu zehn Prozent, bis zum 31.12.2026 zu dreißig Prozent, bis zum 31.12.2027 zu sechzig Prozent und bis zum 31.12.2028 zu einhundert Prozent zu beheben; bei Überschreitungen der in Artikel 2 genannten Grenzen sind diese innerhalb eines Jahres zu beheben,
7) Die Präsidialbehörde wird ermächtigt, die oben genannten Fristen zu verlängern und Ausnahmeregelungen zu ändern,
8) Es wurde beschlossen, diesen Beschluss den Bankenverbänden mitzuteilen und auf der Website der Behörde zu veröffentlichen"
Nachrichtenquelle: 12punto
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