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Neue Quellensteuerregelung im E-Commerce

Die geplante Einführung einer Quellensteuer auf E-Commerce-Verkäufe sorgt in der Branche für Diskussionen. Cenk Çiğdemli, Mitglied des E-Commerce-Rates der TOBB, betonte, dass der Quellensteuersatz 1 % nicht überschreiten sollte, und bewertete die möglichen Auswirkungen der Regelung.

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Neue Quellensteuerregelung im E-Commerce

Mit der neuen Regelung, die auf der Agenda der Regierung steht, ist geplant, eine Quellensteuer auf Verkäufe zu erheben, die von allen Einzelunternehmen, Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung über E-Commerce-Plattformen getätigt werden.

Obwohl der Quellensteuersatz noch nicht festgelegt wurde, wird hinter den Kulissen über einen Satz von etwa 15 % spekuliert. Branchenvertreter äußern ihre Besorgnis, dass dieser Satz den E-Commerce negativ beeinflussen und die Verbraucherinflation in die Höhe treiben könnte.

DER SATZ SOLLTE 1 PROZENT NICHT ÜBERSCHREITEN

Cenk Çiğdemli, Mitglied des E-Commerce-Rates der TOBB, äußerte sich zu der Regelung. Çiğdemli erklärte, dass ein hoher Quellensteuersatz der Branche schaden würde: „Dieser Satz muss unbedingt gesenkt werden. Auch wenn die gezahlte Quellensteuer in den Einkommensteuererklärungen verrechnet werden kann, sollte sie 1 % nicht überschreiten. Andernfalls werden die Verkäufer gezwungen sein, die Produktpreise zu erhöhen, und der Weg zu preisgünstigen Einkäufen wird versperrt sein“, sagte er.

Neben den negativen Auswirkungen der Quellensteuerregelung wies Çiğdemli auch auf positive Aspekte hin und sagte, dass Verkäufer dazu übergehen könnten, die Marktplätze zu verlassen und eigene Websites zu eröffnen. „Auf Marktplätzen ist es nicht möglich, eine Marke aufzubauen. Über eigene Websites könnte sich jedoch die Gelegenheit zur Markenbildung ergeben. Auf diese Weise können Verkäufer die ganze Welt erreichen und ihre eigenen Kundendaten besitzen“, fügte er hinzu.



Nachrichtenquelle: 12punto

E-Commerce-Gesetz