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Neue Rechte für Busreisende: Volle Ticketrückerstattung und offene Tickets zur Pflicht gemacht

Mit einer Änderung der Straßenverkehrsverordnung durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wurden neue Rechte für Fernbusreisende eingeführt. Demnach wird bei Stornierungen bis zu 12 Stunden vor Abfahrt der volle Fahrpreis erstattet, und bis zum Fahrtantritt ist die Ausstellung eines offenen Tickets verpflichtend.

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Neue Rechte für Busreisende: Volle Ticketrückerstattung und offene Tickets zur Pflicht gemacht

Die vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgearbeitete Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsverordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Mit der neuen Regelung wurden in vielen Bereichen, von der Personenbeförderung bis zur Logistik, von Kurierdiensten bis zur Terminalnutzung, neue Anwendungen eingeführt.

Der Minister für Verkehr und Infrastruktur, Abdulkadir Uraloğlu, erklärte, dass die Änderungen darauf abzielen, die Digitalisierung im Sektor zu beschleunigen und die Rechte der Bürger zu stärken.

NEUE RECHTE FÜR BUSREISENDE

Mit der neuen Regelung wurden wichtige Änderungen zugunsten der Fahrgäste im Fernbusverkehr vorgenommen. Demnach können Fahrgäste ihre Tickets bis zu 12 Stunden vor der Abfahrtszeit stornieren und den vollen Fahrpreis zurückerhalten.

Zudem sind Busunternehmen verpflichtet, vor Fahrtantritt offene Tickets für die Fahrgäste auszustellen. Den Unternehmen wurde zudem ermöglicht, ihre Preistarife vorab dem Ministerium zu melden. Transportunternehmen können Tarife, die bis zu maximal 1 Monat gültig sind, in das System hochladen und bei Bedarf innerhalb von 10 Tagen Korrekturanträge stellen.

DIGITALISIERUNG UND ELEKTRONISCHE ZUSTELLUNGSPFLICHT

Im Rahmen der Verordnung wurden auch neue Schritte zur digitalen Transformation im Straßentransport unternommen. Für alle Inhaber von Befugnisbescheinigungen wurde das Nationale Elektronische Zustellungssystem (UETS) zur Pflicht. Die Anwendung beginnt am 1. Januar 2027.

Bei der für internationale Logistikaktivitäten geforderten 3-jährigen Erfahrung werden auch die Laufzeiten der in der Vergangenheit gültigen Befugnisbescheinigungen berücksichtigt. Die Frist zur Erfüllung der beruflichen Qualifikationsanforderungen bei der Übertragung von Befugnisbescheinigungen wurde von 45 auf 60 Tage verlängert.

NEUE REGELUNGEN IM BEREICH KURIER- UND TRANSPORTWESEN

Auch für Unternehmen, die Kurierdienstleistungen erbringen, wurden neue Verpflichtungen eingeführt. Unternehmen, die über eine Befugnisbescheinigung für den Frachttransport verfügen, müssen bei der Erbringung von Kurierdiensten gemäß der einschlägigen Kuriergesetzgebung tätig werden.

Die Übergangsfrist für SRC-Kurier- und Kurieraktivitätsbescheinigungen wurde bis zum 1. Januar 2027 verlängert. Zudem wurde eine Fristverlängerung für die Registrierung von Fahrzeugen des Modells 2013 und älter in B2- und D2-Bescheinigungen gewährt.

Im Rahmen der Regelung zur Beförderung von saisonalen Landarbeitern dürfen Inhaber einer D3-Befugnisbescheinigung nur Arbeiter befördern, die auf ihren eigenen landwirtschaftlichen Flächen tätig sind.

TERMINALAUSLASTUNG UND TOURISMUSVERKEHR

Das Ministerium hat eine neue Anwendung eingeführt, um die Überlastung an Terminals zu verringern. Sollte an den Terminals kein Platz verfügbar sein, können alternative, von den lokalen Behörden festgelegte Flächen genutzt werden.

Im touristischen Personenverkehr wird bei der Wahl von Fahrzeugen mit einem „Yerli Malı Belgesi“ (Zertifikat für inländische Waren) ein Anreiz bezüglich der Fahrzeuganzahl gewährt.

Für Unternehmen, die Haushaltswarentransporte durchführen möchten und ausschließlich Kleintransporter einsetzen, wurde eine Obergrenze von maximal 1 Kleintransporter eingeführt.

STRENGE SANKTIONEN GEGEN ILLEGALEN TRANSPORT

Im Rahmen der neuen Regelung wurden auch die Strafen für illegalen Transport verschärft. Demnach wird bei einem ersten Verstoß ein Bußgeld von 21.333 Lira, beim zweiten Verstoß 42.666 Lira, beim dritten Verstoß 106.665 Lira und beim vierten Verstoß 213.330 Lira verhängt.

Beim fünften Verstoß wird die Befugnisbescheinigung entzogen. Zudem soll der Betrieb von Terminals ohne die erforderliche Bescheinigung unterbunden werden.


Nachrichtenquelle: 12punto