Neue Regeln für den Mindestlohnzuschuss bekannt gegeben: Bei sinkender Mitarbeiterzahl entfällt die Förderung
Gemäß den von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) für das Jahr 2026 angekündigten Bedingungen für den Mindestlohnzuschuss können Arbeitgeber im Privatsektor, die Mitarbeiter entlassen, diese Förderung nicht in Anspruch nehmen. Um von der Unterstützung profitieren zu können, muss die Anzahl der versicherten Arbeitnehmer im Laufe des Jahres beibehalten werden.
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat das neue Rundschreiben veröffentlicht, das die Grundsätze für den Mindestlohnzuschuss für das Jahr 2026 festlegt. Im Rahmen dieser Regelung wurde bekannt gegeben, dass Unternehmen im Privatsektor einen staatlichen Zuschuss von monatlich 1.269,90 TL zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten werden. Diese Förderung zielt darauf ab, die Arbeitgeber zu entlasten, indem sie direkt mit den Beitragsrückständen verrechnet wird.
In dem Rundschreiben zum Mindestlohnzuschuss, der auch im Jahr 2026 fortgesetzt wird, wurden die Details dazu geklärt, wer unter welchen Bedingungen von der Unterstützung profitieren kann. Die auf 42,33 TL pro Tag festgelegte Zahlung wird bis zum Jahresende automatisch auf die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer angewendet. Damit Unternehmen von der Förderung profitieren können, müssen sie bestimmte grundlegende Voraussetzungen erfüllen.
Die Unterstützung gilt ausschließlich für Arbeitgeber im Privatsektor; öffentliche Einrichtungen und Behörden sind von der Regelung ausgenommen. Zudem gelten bestimmte Einschränkungen hinsichtlich der Arbeitnehmer, für die der Zuschuss gewährt werden kann. Insbesondere Vollzeitbeschäftigte, die in langfristige Versicherungszweige einzahlen – also in die Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung –, fallen unter die Förderung. Diese Möglichkeit wird für Arbeitnehmer gewährt, deren täglicher Lohn im Jahr 2025 unter 1.300 TL lag.
Darüber hinaus ist eine der wichtigsten Bedingungen, dass die Anzahl der versicherten Arbeitnehmer im Betrieb nicht unter die niedrigste Mitarbeiterzahl des Jahres 2025 fallen darf. Das bedeutet: Wenn Arbeitgeber die Anzahl ihrer Mitarbeiter reduzieren, verlieren sie den Anspruch auf den Mindestlohnzuschuss. Sollte die Anzahl der Versicherten sinken, wird der staatliche Zuschuss für den betreffenden Monat nicht gewährt.
Einer der größten Vorteile des Systems ist, dass kein Antragsverfahren erforderlich ist. Arbeitgeber, die die Bedingungen erfüllen, werden automatisch in die Förderung einbezogen, und der Zuschussbetrag wird direkt durch eine Reduzierung der Beitragsverbindlichkeiten angewendet. Auf diese Weise werden sowohl bürokratische Prozesse reduziert als auch die Abwicklung für die Arbeitgeber erleichtert.
Nachrichtenquelle: 12punto
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