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Neue Regelung für das Renteneintrittsalter steht bevor!

Der Zwölfte Entwicklungsplan, der Millionen von Bürgern betrifft, wurde dem Parlament vorgelegt. Der neue Plan für den Zeitraum 2024-2028 enthält Regelungen zum Rentenberechnungssatz, der zu einer Verringerung der Rentenzahlungen führt. Um die finanzielle Nachhaltigkeit des Sozialversicherungssystems zu gewährleisten, werden zudem neue Regelungen für das Renteneintrittsalter erwartet.

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Neue Regelung für das Renteneintrittsalter steht bevor!

Vizepräsident Cevdet Yılmaz wird heute (17. Oktober) im Planungs- und Haushaltsausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eine Präsentation zum Zwölften Entwicklungsplan halten, der die Ziele der Türkei für den Zeitraum 2024-2028 darlegt.

Mit der Umsetzung des Plans wird ein durchschnittliches jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 5 Prozent angestrebt. Bis 2028 soll das Pro-Kopf-Einkommen 17.554 US-Dollar erreichen, während das Pro-Kopf-Einkommen in Kaufkraftparität (KKP) die Marke von 58.000 US-Dollar überschreiten soll.

Nach Informationen von Habertürk wird das Exportvolumen am Ende des Fünfjahreszeitraums bei Erreichen der Ziele 375,4 Milliarden Dollar und das Importvolumen 481,4 Milliarden Dollar erreichen. Durch den angestrebten Anstieg der Tourismuseinnahmen wird das Verhältnis des Leistungsbilanzdefizits zum BIP am Ende des Zeitraums 0,2 Prozent betragen.

SYSTEM DER FLEXIBLEN WECHSELKURSE WIRD FORTGESETZT

In dem Plan, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Zentralbank ihre Straffungspolitik fortsetzen wird, um das Ziel einer einstelligen Inflation zu erreichen, wurde mitgeteilt, dass das System der flexiblen Wechselkurse beibehalten und sichergestellt wird, dass die Finanzstabilität die Wirtschaft unter Berücksichtigung der Preisstabilität unterstützt.

NEUES RENTENBERECHNUNGSSYSTEM KOMMT

Im Einklang mit dem neuen Plan werden Regelungen umgesetzt, die den Verbleib von Personen im Beschäftigungsverhältnis fördern und Gerechtigkeit sowie versicherungsmathematische Ausgewogenheit in den Vordergrund stellen. Das Rentenberechnungssystem wird so neu gestaltet, dass es die Menschen dazu anregt, länger im Erwerbsleben zu bleiben, ohne dabei finanzielle Belastungen zu verursachen.

NEUE REGELUNG FÜR DAS RENTENEINTRITTSALTER

Um die finanzielle Nachhaltigkeit des Sozialversicherungssystems zu gewährleisten, werden Arbeiten an automatischen Anpassungsmechanismen durchgeführt, die bei der Festlegung der Rentenkriterien mit dem Anstieg der bei der Geburt erwarteten Lebenserwartung in Einklang stehen.

PFLEGEVERSICHERUNG FÜR ÄLTERE MENSCHEN WIRD EINGEFÜHRT

Um die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf das Sozialversicherungssystem zu verringern, werden Pflegeversicherungen und Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation eingeführt. Zur Finanzierung der Altenpflege wird eine Pflegeversicherung eingerichtet.

RÜCKKEHR IN DEN ARBEITSMARKT FÜR BEZIEHER VON INVALIDENRENTEN WIRD GEFÖRDERT

Für Personen, die eine Dauererwerbsunfähigkeitsrente oder eine Invalidenrente beziehen, wird ein Programm zur beruflichen Rehabilitation eingeführt, um ihre Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

ERGÄNZENDES RENTENSYSTEM

Das Sozialversicherungssystem wird durch ergänzende Renten- und Gesundheitssysteme unterstützt, um den Wohlstand der Rentner zu erhöhen und den Menschen eine zusätzliche Gesundheitsabsicherung zu bieten. Um die Nachhaltigkeit des Systems der Allgemeinen Krankenversicherung zu stärken, den Menschen eine alternative Gesundheitsabsicherung zu bieten und die Kapazitäten bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen effizient zu nutzen, wird die ergänzende private Krankenversicherung gefördert.

OKS WIRD IN EIN ERGÄNZENDES RENTENSYSTEM UMGWANDELT

Das System der privaten Altersvorsorge (BES) wird attraktiver gestaltet, um das Fondsvolumen und die Teilnehmerzahl zu erhöhen; das System der automatischen Teilnahme (OKS) wird so weiterentwickelt, dass es Arbeitgeberbeiträge umfasst, und es wird für eine Diversifizierung der Fonds gesorgt. Es wird ein ergänzendes Rentensystem eingerichtet, bei dem das OKS in ein Rentensystem der zweiten Säule umgewandelt wird, das auch Arbeitgeberbeiträge beinhaltet. Die Fondsvielfalt im OKS wird so erhöht, dass unterschiedliche Risikowahrnehmungen und Präferenzen der Teilnehmer berücksichtigt werden.

LANGZEITPFLEGE STATT KAPITALAUSZAHLUNG BEI DER BES

Die bei der BES anfallenden Abzüge werden vereinfacht und reduziert. Die Fonds von BES-Teilnehmern, die die Alters- und Jahresvoraussetzungen erfüllen, werden im Rahmen des während des Planungszeitraums einzuführenden Versicherungsprodukts optional in eine Langzeitpflegeabsicherung umgewandelt.

Es werden Maßnahmen eingeführt, die die Teilnahme und den Verbleib von Studierenden unter 25 Jahren, die an Hochschuleinrichtungen eingeschrieben sind, im BES fördern. Wie beim OKS wird auch bei der BES angestrebt, dass Personen, die in Rente gehen, ihre Ersparnisse nicht als Kapitalauszahlung, sondern in Form von planmäßigen Rückzahlungen oder einer Leibrente erhalten.



Nachrichtenquelle: 12punto

Rentenalter Zwölfter Entwicklungsplan