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Neue Regelung für private Rentenversicherungsverträge

Das von der Versicherungs- und Privatrentenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (SEDDK) erstellte „Rundschreiben über die Abtretung von Forderungen aus privaten Rentenversicherungsverträgen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Neue Regelung für private Rentenversicherungsverträge

Es wurde mitgeteilt, dass das im Amtsblatt veröffentlichte Rundschreiben dazu dient, die Grundsätze und Verfahren für Teilnehmer am privaten Rentensystem festzulegen, die ihre Forderungen aus privaten Rentenversicherungsverträgen – mit Ausnahme des staatlichen Zuschusses – ganz oder teilweise im Wege eines Forderungsabtretungsvertrags übertragen können.

In dem Rundschreiben wurde festgehalten, dass der Teilnehmer seine Forderungen aus Verträgen, exklusive des staatlichen Zuschusses, mittels eines Forderungsabtretungsvertrags an Banken übertragen kann.

Das Rundschreiben, das alle Prozesse bezüglich der Forderungsabtretung erläutert, enthält zudem Informationen zu Verträgen, die nicht Gegenstand einer Übertragung sein können.

In dem Rundschreiben heißt es: „Bei der Bestimmung des Betrags, der Gegenstand einer Forderungsabtretung sein kann, werden die Abzugseinnahmen berücksichtigt, die die Unternehmen während der Kreditlaufzeit durch Abzüge vom angesparten Kapital im Vertrag einziehen können. Der von der Bank zu übernehmende Betrag darf den Kreditbetrag um nicht mehr als 20 Prozent übersteigen, um mögliche Wertverluste im Forderungsabtretungsfonds sowie Differenzen auszugleichen, die bei den Anteilspreisen der Fonds während der Übergangsphase der Ersparnisse aus den bestehenden Rentenfonds in den Forderungsabtretungsfonds entstehen können.“

Das Rundschreiben, das insgesamt 8 Artikel umfasst, besteht aus den Abschnitten „Zweck und Geltungsbereich“, „Rechtsgrundlage“, „Definitionen“, „Prozess der Forderungsabtretung“, „Übertragbare Verträge und Forderungsbetrag“, „Sonstige Angelegenheiten bezüglich der Forderungsabtretung“, „Inkrafttreten“ und „Vollzug“.


Nachrichtenquelle: 12punto

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