Neue Regelungen der Zentralbank für Fremdwährungseinlagen
Die Zentralbank hat die Mindestreservesätze für Fremdwährungseinlagen geändert, um die Nutzung der türkischen Lira zu fördern.
Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat die Mindestreservesätze für Fremdwährungseinlagen für alle Laufzeiten um 200 Basispunkte angehoben, mit dem Ziel, den Übergang zur türkischen Lira zu fördern. Zudem wurde der Mindestreservesatz für Mittel aus Repo-Geschäften in Fremdwährung mit inländischen Ansässigen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr um 400 Basispunkte erhöht und die Berechnungsmethode angepasst.
Es wurde auch ein neues Ziel für Banken festgelegt, um ihre TL-Einlagenquoten zu erhöhen. Banken, deren TL-Einlagenquote bei juristischen Personen unter 60 Prozent liegt, müssen diese Quote monatlich um 0,3 Prozentpunkte steigern.
Die Zentralbank hat zudem den Zinssatz bzw. die Ausgleichszahlung für die auf TL-Einlagen angewandten Mindestreserven aktualisiert. Künftig werden Zahlungen in Höhe von 86 Prozent der gewichteten durchschnittlichen Finanzierungskosten der TCMB geleistet.
Auch zur Sicherung von Exporterlösen für die Türkei wurden Regelungen getroffen. Im Einklang mit der Entscheidung des Ministeriums für Schatz und Finanzen wurde die Mindestverkaufsquote für Exporterlöse an die Zentralbank bis zum 31. Juli 2025 auf 35 Prozent festgelegt. Darüber hinaus wurde der zur Förderung der Umwandlung von Exportdevisen in TL angewandte Devisenumwandlungs-Unterstützungssatz auf 3 Prozent angehoben; dieser Satz gilt ebenfalls bis zum 31. Juli 2025.
Nachrichtenquelle: 12punto
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