Nutzung von Fiskalgeräten in Taxis wird zur Pflicht
Für Fahrgäste in Taxis gibt es eine wichtige Änderung bei den Zahlungs- und Belegsystemen. Taxiunternehmen sind künftig verpflichtet, Fiskalgeräte zu verwenden, die in das Taxameter integriert sind.
Mit einer neuen Regelung, die darauf abzielt, den Übergang zur registrierten Wirtschaft im Taxigewerbe zu fördern und Zahlungen zu digitalisieren, neigt sich die Ära der herkömmlichen Taxametersysteme dem Ende zu. Laut der Ankündigung werden Taxiunternehmer, die Personenbeförderung betreiben, dazu verpflichtet, vom Finanzministerium zugelassene Fiskalgeräte für Taxis zu verwenden, die den festgelegten technischen Anforderungen entsprechen.
Die Umsetzung erfolgt vor dem 1. Juli und das System wird für alle Taxis verpflichtend sein. Gemäß der neuen Regelung werden die mit dem Taxameter verbundenen Fiskalgeräte eine transparente Erfassung der Zahlungsvorgänge gewährleisten und manuelle Eingriffe verhindern. Auf diese Weise werden die über das Gerät abgewickelten Taxameterdaten und die dokumentierten Fahrpreisinformationen automatisch an das Fiskalgerät übermittelt.
Laut dem Kommuniqué müssen Taxiunternehmer, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen oder ihr bestehendes Taxameter austauschen, innerhalb von spätestens 30 Tagen auf ein geeignetes Fiskalgerät umstellen. Vor Beginn der Personenbeförderung müssen die Geräte aktiv installiert sein. Für diejenigen, denen zwischen dem Inkrafttreten der Regelung und dem ersten Zulassungsverfahren des Ministeriums ein Kennzeichen zugewiesen wurde und die ihre Tätigkeit aufgenommen haben, gilt diese Verpflichtung ab dem 1. Januar 2027.
Taxiunternehmer sind zudem verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach Inbetriebnahme des Fiskalgeräts eine Vereinbarung mit einer Bank oder einem Zahlungsdienstleister zu treffen, um die Infrastruktur für Kartenzahlungen einzurichten. Die Prüfung der Zulassung und technischen Konformität der Fiskalgeräte wird durch TÜBİTAK und TSE durchgeführt.
Die Fiskalgeräte der neuen Generation werden in der Lage sein, Quittungen oder elektronische Belege auszustellen. Technisch gesehen wird das Fiskalgerät automatisch aktiviert, sobald das Taxameter startet. Nach Abschluss der Fahrt werden die Fahrpreisinformationen automatisch an das Fiskalgerät übertragen; erst wenn alle Vorgänge abgeschlossen sind, kann ein neuer Fahrgast aufgenommen werden. In diesem Prozess ist eine manuelle Eingabe des Fahrpreises nicht zulässig; das Gerät basiert ausschließlich auf den vom Taxameter gelieferten Daten.
Durch dieses neue System soll die Steuerehrlichkeit erhöht und die Schattenwirtschaft eingedämmt werden, während den Fahrgästen gleichzeitig moderne Zahlungsmöglichkeiten wie die Kartenzahlung zur Verfügung gestellt werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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