Obergrenzen für Neuanlagenanträge auf 14 Millionen Lira angehoben
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat die Obergrenzen für die zuschussfähigen Projektbeträge bei wirtschaftlichen Investitionen im Agrarsektor angehoben.
Das „Kommuniqué über die Unterstützung landwirtschaftlicher Investitionen im Rahmen der ländlichen Entwicklungsförderung“ des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Mit dem Kommuniqué wurde die Obergrenze für den zuschussfähigen Projektbetrag bei wirtschaftlichen Investitionen im Agrarsektor für Anträge auf Neuanlagen von 7 Millionen Lira auf 14 Millionen Lira, für Anträge auf Fertigstellung teilweise realisierter Investitionen von 5 Millionen Lira auf 12 Millionen Lira und für Anträge auf Kapazitätserweiterung sowie Technologieerneuerung und/oder Modernisierung von 4 Millionen Lira auf 10 Millionen Lira angehoben.
Bei Investitionen in die ländliche Wirtschaftsinfrastruktur wurde die Obergrenze für den zuschussfähigen Projektbetrag von 1 Million Lira auf 3 Millionen Lira erhöht. Die Bereiche für wirtschaftliche Investitionen im Agrarsektor und Investitionen in die ländliche Wirtschaftsinfrastruktur wurden vereinfacht und unter einem Dach zusammengefasst.
Priorität für Frauen und Jugendliche
Im Kommuniqué wurde eine Regelung getroffen, die Frauen und jungen Investoren, landwirtschaftlichen Organisationen, in ländlichen Gebieten ansässigen Investoren sowie krankheitsfreien Betrieben durch zusätzliche Punkte Vorrang bei der Inanspruchnahme von Zuschüssen einräumt.
Projekte, deren Investitionsstandort sich in einer spezialisierten organisierten Industriezone für Landwirtschaft befindet, erhielten in diesem Rahmen ebenfalls Vorrang. Investitionen in Familienbetriebe werden auch im neuen Antragszeitraum im Rahmen der Förderung berücksichtigt.
Mit der Neuregelung wurde die für die Projektannahme erforderliche Mindestpunktzahl aufgehoben, wodurch es ermöglicht wurde, dass geeignete Projekte im Rahmen des Budgets von Zuschüssen profitieren können.
Während das Programm zur Förderung ländlicher Entwicklungsinvestitionen im Einklang mit der landwirtschaftlichen Produktionsplanung neu gestaltet wurde, wurden auch Regelungen für die Provinzen getroffen, die von den Erdbeben am 6. Februar betroffen waren und zum Katastrophengebiet erklärt wurden.
Im Rahmen des Programms zur Förderung ländlicher Entwicklungsinvestitionen wurde zudem das letzte Fertigstellungsdatum für Projekte aus dem Antragszeitraum 2021-2022 vom 30. November 2023 auf den 30. Juni 2024 verlängert.
Nachrichtenquelle: 12punto
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