Regelung für Gebrauchtfahrzeuge: „6 Monate und 6.000 Kilometer“-Beschränkung nun auch für Motorräder
Das Handelsministerium hat eine Beschränkung für die Vermarktung und den Verkauf von Motorrädern eingeführt, die ab dem Datum der Erstzulassung weniger als 6 Monate zugelassen sind oder weniger als 6.000 Kilometer auf dem Tacho haben.
Die vom Ministerium erstellte „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
In einer schriftlichen Erklärung des Ministeriums zu diesem Thema wurde mitgeteilt, dass im Automobilsektor zahlreiche Regelungen eingeführt wurden, um Verbraucherbenachteiligungen zu beseitigen sowie eine faire, wettbewerbsfähige und stabile Marktstruktur zu etablieren, und dass in diesem Rahmen landesweit Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden.
In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass sich durch diese Arbeiten Angebot und Nachfrage auf dem Automobilmarkt ausgeglichen haben und der Zugang der Bürger zu Neu- und Gebrauchtfahrzeugen erleichtert wurde. Weiter hieß es: „Aufgrund von Beschwerden über spekulative Preiserhöhungen auf dem Motorradmarkt in jüngster Zeit werden von unseren regionalen Handelsdirektionen und den Inspektoren unseres Handelsministeriums intensive Kontrollmaßnahmen durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden gegen 4 Unternehmen, die mit Motorrädern handeln, wegen des Vorwurfs der Hortung durch das Gremium zur Bewertung unlauterer Preise (Haksız Fiyat Değerlendirme Kurulu) Verwaltungsstrafen in Höhe von rund 18 Millionen Lira verhängt. Darüber hinaus wurden gegen 34 Unternehmen, die mit Motorrädern handeln und gegen die Regelung verstoßen haben, die die Vermarktung von Fahrzeugen über dem vom Hersteller oder Vertreiber empfohlenen aktuellen Verkaufspreis per Anzeige verbietet, Verwaltungsstrafen in Höhe von rund 3 Millionen Lira verhängt.“
„BEI BEDARF WERDEN ZUSÄTZLICHE MASSNAHMEN ERGRIFFEN“
In der Erklärung wurde mitgeteilt, dass mit der Verordnungsänderung auch die Vermarktung und der Verkauf von Motorrädern in den Geltungsbereich der „6 Monate und 6.000 Kilometer“-Regelung aufgenommen wurden, und Folgendes festgehalten:
„In diesem Rahmen dürfen Motorräder, die ab dem Datum der Erstzulassung weniger als 6 Monate zugelassen sind oder weniger als 6.000 Kilometer gefahren wurden, vor dem 1. Juli 2024 weder direkt noch indirekt vermarktet oder verkauft werden. Zudem wurde beschlossen, dass Motorradverkäufe in die Praxis einbezogen werden, bei der Verkäufe im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten, die gegen die 6-Monate-6.000-Kilometer-Vermarktungs- und Verkaufsbeschränkung verstoßen, bei Notaren unterbunden werden. Als Handelsministerium werden wir unsere Bemühungen, die Preisstabilität und das Marktgleichgewicht, die bei Automobilen und Geländefahrzeugen erreicht wurden, auch bei Motorrädern zu gewährleisten, sorgfältig fortsetzen und bei Bedarf umgehend zusätzliche Maßnahmen ergreifen.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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