Renten steigen im April: Wer ist davon betroffen?
Die Aktualisierung der Volkseinkommensdaten durch das TÜİK hat zu einer Neubestimmung des Koeffizienten geführt, der bei der Berechnung der Rentenbezüge verwendet wird. Die Renten derjenigen, die nach dem 1. Januar 2025 einen Rentenantrag gestellt haben, werden im April neu berechnet.
Nach der Revision der Volkseinkommensstatistik durch das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) wurde der Wachstumsfaktor, der der Rentenberechnung zugrunde liegt, angepasst. Der aktualisierte Satz betrifft insbesondere diejenigen, die nach dem 1. Januar 2025 einen Rentenantrag gestellt haben. Die nach diesem Datum bewilligten Renten werden im April neu berechnet und die sich daraus ergebenden Differenzbeträge an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt.
WELCHE RENTNER SIND BETROFFEN?
Die Regelung umfasst Rentner, die ab dem Jahr 2025 ihren Rentenantrag gestellt haben und deren Rente nach diesem Datum bewilligt wurde.
Wer bereits zuvor in Rente gegangen ist, erhält weiterhin die regulären Erhöhungen auf Basis der bestehenden Bezüge; diese Personen sind von der Koeffizientenänderung nicht betroffen.
ZUSÄTZLICHE ERHÖHUNG WIRD IM APRIL WIRKSAM
Der zusätzliche Erhöhungssatz, der im April auf die Renten angewendet wird, wurde für dieses Jahr auf 1,08 Prozent festgelegt. Da diese Erhöhung jedoch auf Basis der Grundrente berechnet wird, ergibt sich für diejenigen, die derzeit die Mindestrente von 20.000 TL beziehen, keine tatsächliche Erhöhung des Auszahlungsbetrags.
Andererseits wird die Rente eines Rentners, der seinen Antrag im Jahr 2026 gestellt hat und im Februar eine Rente von 25.000 TL bewilligt bekam, ab April mit einem Anstieg von etwa 270 TL ausgezahlt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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