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Rentenrecht für Hausfrauen kommt

Das Rentenrecht für Hausfrauen wird eingeführt. Im Rahmen des Projekts „Familienschutzschild“ wird ein Drittel der Versicherungsbeiträge staatlich gefördert. Frauen, die 15 Jahre lang Beiträge einzahlen, können in Rente gehen.

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Rentenrecht für Hausfrauen kommt

Im Jahr 2024, das zum Jahr der Familie erklärt wurde, führt die Regierung eine umfassende soziale Absicherung und Rentenregelung für Hausfrauen ein. Mit dem Projekt, das im Rahmen des „Familienschutzschild-Pakets“ angeboten wird, können alle türkischen Staatsbürgerinnen ab 18 Jahren, unabhängig davon, ob sie zuvor versichert waren oder nicht, von diesem Recht profitieren.

EIN DRITTEL DER BEITRÄGE VOM STAAT

Der bemerkenswerteste Punkt der Regelung ist die staatliche Beitragsunterstützung. Normalerweise werden Beiträge in Höhe von 32 % des Bruttomindestlohns gezahlt. Dies entspricht derzeit 8.321 TL pro Monat. Im Rahmen der neuen Regelung werden 2.771 TL dieses Betrags vom Staat übernommen. Die Frauen erwerben das Rentenrecht, indem sie monatlich 5.548 TL an Beiträgen zahlen.

AUFNAHME IN DAS BAĞ-KUR-SYSTEM

Hausfrauen, die einen Antrag stellen, werden im Rahmen der freiwilligen Versicherung in das System aufgenommen und unter dem Status von Bağ-Kur bewertet. Frauen, die ihre Zahlungen regelmäßig leisten, können nach einer Beitragsdauer von 15 Jahren einen Rentenanspruch erwerben. Die Zahlungen können über Online-Systeme abgewickelt werden.

WANN KANN MAN IN RENTE GEHEN?

Das Renteneintrittsalter variiert je nach Datum des Versicherungsbeginns der Frau:

Für diejenigen mit Versicherungsbeginn vor dem 8. September 1999:

SSK: 3.600 Tage und 58 Jahre

Bağ-Kur: 5.400 Tage und 56 Jahre

Für die Zeit nach dem 8. September 1999:

SSK: 4.500 Tage und 58 Jahre

Bağ-Kur: 5.400 Tage und 60 Jahre

Hausfrauen, die diese Bedingungen erfüllen, erhalten durch das staatlich geförderte System die Möglichkeit einer vorzeitigen Rente.

WERDEN DIE BEITRÄGE DURCH ERHÖHUNGEN STEIGEN?

Ja, die Beitragszahlungen werden jedes Jahr entsprechend der Erhöhungsrate des Mindestlohns angepasst. Das bedeutet, dass die Beiträge parallel zum jährlichen Einkommensniveau steigen werden. Die staatliche Unterstützung wird jedoch weiterhin in einem festen Verhältnis gewährt.

Im Rahmen der Regelung ist auch ein System geplant, das einer Art „Verschleißzulage“ ähnelt. Insbesondere Mütter mit einer höheren Kinderzahl werden durch diese Anwendung Vorteile beim vorzeitigen Renteneintritt haben. Auf diese Weise zielt das System sowohl auf die soziale Absicherung als auch auf die Stärkung der Familienstruktur ab.



Nachrichtenquelle: 12punto

Hausfrau Ruhestand