Achtung an alle Rentner, die noch arbeiten! Ihre Rente könnte gekürzt werden
In letzter Zeit haben Behauptungen, dass die Renten derjenigen, die nach ihrem Renteneintritt weiterarbeiten, gekürzt werden könnten, für Diskussionen in der Öffentlichkeit gesorgt. Der Hürriyet-Kolumnist Noyan Doğan klärte die Verwirrung um dieses Thema auf und stellte klar, dass die Renten derjenigen, die nach 2008 versichert wurden, gekürzt werden, während für diejenigen, die vor 2008 versichert waren, keine Änderungen zu erwarten sind.
In den letzten Tagen haben Behauptungen, dass die Renten derjenigen, die nach ihrem Renteneintritt weiterarbeiten, gekürzt werden könnten, für große Diskussionen in der Öffentlichkeit gesorgt.
Der Kolumnist der Hürriyet-Zeitung, Noyan Doğan, erklärte, dass es in dieser Angelegenheit ein falsches Verständnis gebe und sagte: "Die Renten derjenigen, die nach 2008 in Rente gehen und weiterarbeiten, werden nicht gekürzt. Das eigentliche Thema betrifft diejenigen, die erstmals nach 2008 versichert wurden."
Dieser Erklärung zufolge werden diejenigen, die nach Oktober 2008 versichert wurden, keine Rente erhalten können, wenn sie nach ihrem Renteneintritt weiterarbeiten. Für diejenigen, die vor Oktober 2008 versichert waren, gibt es jedoch keine Änderungen.

UNTERSCHIEDLICHE REGELUNGEN FÜR VERSICHERTE VOR UND NACH 2008
Die zwei großen Reformen des Sozialversicherungssystems in der Türkei in den Jahren 1999 und 2008 haben die Rentenbedingungen und das Rentensystem grundlegend verändert.
Versicherte vor dem 1. Oktober 2008:
Sie können nach ihrem Renteneintritt weiterarbeiten.
Sie können sowohl ihre Rente als auch das Gehalt von ihrem Arbeitgeber beziehen.
Es ist ihnen möglich, durch die Zahlung des Sozialversicherungs-Unterstützungsbeitrags (SGDP) weiterzuarbeiten.
Erstmals versichert nach dem 1. Oktober 2008:
Wenn sie nach ihrem Renteneintritt weiterarbeiten, wird ihre Rente gekürzt.
Da die SGDP-Regelung abgeschafft wird, haben sie keinen Anspruch auf ein doppeltes Einkommen.
Sie werden entweder nur ihre Rente beziehen können oder weiterarbeiten und auf ihre Rente verzichten müssen.
Diese Änderung stellt eine wichtige Regelung dar, die die Erwerbstätigkeit nach dem Renteneintritt für diejenigen einschränkt, die erstmals nach Oktober 2008 versichert wurden.

WAS IST DER SGDP? WER KANN EIN DOPPELTES EINKOMMEN BEZIEHEN?
Der Sozialversicherungs-Unterstützungsbeitrag (SGDP) ist ein System, das es Rentnern ermöglicht, im Erwerbsleben zu bleiben, während sie ihre Rente behalten. Diejenigen, die vor dem 1. Oktober 2008 versichert waren, können durch die Zahlung des SGDP sowohl ihre Rente als auch das Gehalt von ihrem Arbeitgeber beziehen.
Der SGDP-Satz beträgt 32 Prozent, und dieser Abzug wird vom Arbeitgeber gezahlt. Für Versicherte nach dem 1. Oktober 2008 wird diese Praxis jedoch abgeschafft.
Mit dieser Änderung werden die nach 2008 Versicherten, die in Zukunft in Rente gehen, nicht gleichzeitig arbeiten und Rente beziehen können.

KÖNNTE ES EINE NEUE REFORM IN DER SOZIALVERSICHERUNG GEBEN?
Diejenigen, die nach Oktober 2008 versichert wurden, haben das Rentenalter noch nicht erreicht. In den kommenden Jahren könnte eine neue Reform des Sozialversicherungssystems durchgeführt werden.
Könnten sich diese Regeln ändern? Das ist jetzt schwer vorherzusagen. Nach der aktuellen Gesetzeslage steht jedoch fest, dass diejenigen, deren Versicherungseintritt nach dem 1. Oktober 2008 erfolgte, im Falle einer Erwerbstätigkeit nach dem Renteneintritt keine Rente erhalten werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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