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Schritt der Zentralbank bei den Mindestreserven

Die Zentralbank hat Maßnahmen ergriffen, um TL-Einlagen zu unterstützen, den Rückgang bei KKM zu beschleunigen und den Anstieg bei Devisenkrediten zu begrenzen. Demnach wurden die Mindestreservesätze für KKM und Einlagen erhöht.

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Schritt der Zentralbank bei den Mindestreserven

Der geldpolitische Ausschuss (PPK) der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat den Leitzins zum zweiten Mal in Folge bei 50 Prozent belassen.

Nach der Zinsentscheidung ergriff die TCMB Maßnahmen zur Unterstützung von Einlagen in Türkischer Lira (TL), zur Beschleunigung des Rückgangs bei währungsgeschützten Einlagen (KKM) und zur Begrenzung des Anstiegs bei Devisenkrediten.

In der Mitteilung der TCMB wurde erklärt, dass die Mindestreservesätze für TL-Einlagen und KKM-Konten erhöht wurden, um die makrofinanzielle Stabilität zu wahren, den geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu unterstützen und überschüssige Liquidität zu sterilisieren.

Die Mindestreservesätze für TL-Einlagen und KKM-Konten wurden wie folgt festgelegt:

Bisheriger Satz Neuer Satz

Kurzfristige TL-Einlagen 8 Prozent 12 Prozent

Langfristige TL-Einlagen 0 Prozent 8 Prozent

Kurzfristige KKM 25 Prozent 33 Prozent

Langfristige KKM 10 Prozent 22 Prozent

In der Mitteilung wurde mitgeteilt, dass die Mindestreserven morgen gebildet werden.

Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass bei der Anwendung von Zinsen und Provisionen auf Mindestreserven das Ziel für den Übergang von KKM zu TL beibehalten wird, wobei das Gesamtziel einschließlich Verlängerungen auf 75 Prozent gesenkt wurde.

In der Mitteilung hieß es, dass KKM-Konten juristischer Personen sowie YUVAM-Konten natürlicher und juristischer Personen ab der nächsten Berechnungsperiode aus der Gesamtzielberechnung gestrichen werden. Bei Erreichen des Gesamtziels wird der auf die für KKM gebildeten Mindestreserven angewandte Zinssatz auf 40 Prozent des Leitzinses gesenkt.

MONATLICHE WACHSTUMSBEGRENZUNG VON 2 PROZENT FÜR FREMDWÄHRUNGSKREDITE EINGEFÜHRT

In der Mitteilung, in der die Einführung einer monatlichen Wachstumsbegrenzung von 2 Prozent für Fremdwährungskredite bekannt gegeben wurde, wurde zudem festgehalten, dass beschlossen wurde, den den Grenzwert übersteigenden Kreditbetrag ein Jahr lang als Mindestreserve in TL zu blockieren.

In der Mitteilung wurde erklärt: "Die Entscheidung bezüglich der Mindestreservesätze wird im Amtsblatt veröffentlicht, und die Anweisungen zur Umsetzung der anderen Entscheidungen werden den Banken übermittelt."


Nachrichtenquelle: 12punto

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