SGK deckt 100.000 Scheinanstellungen auf! Ausgezahlte Renten werden inklusive Zinsen zurückgefordert
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat in den Jahren 2023 und 2024 fast 100.000 Fälle von Scheinanstellungen aufgedeckt. Rentenansprüche, die auf Basis dieser Scheinanstellungen begründet wurden, werden annulliert und die bereits ausgezahlten Renten inklusive Zinsen zurückgefordert. Zudem wird gegen die betroffenen Arbeitgeber sowie die Versicherten Strafanzeige erstattet.
Die SGK, die gegen Scheinanstellungen, betrügerische Rentenansprüche und Beitragsunregelmäßigkeiten vorgeht, hat im Zuge rückwirkender Prüfungen im Jahr 2024 fast 100.000 Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die SGK leitet strafrechtliche Schritte ein und fordert die betroffenen Rentner im Rahmen verdächtiger Vorgänge per Zustellung zur Stellungnahme auf. Bürger, die von solchen verdächtigen Vorgängen betroffen sind, müssen innerhalb von drei Arbeitstagen bei der SGK erscheinen und eine Aussage machen. Wenn die Unregelmäßigkeit auf einen Fehler der SGK zurückzuführen ist, werden die Zahlungen für die letzten 5 Jahre ohne Zinsen zurückgefordert; liegt das Verschulden beim Bürger, werden die Zahlungen für die letzten 10 Jahre inklusive Zinsen eingezogen. Die SGK erstattet zudem Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.
WAS IST EINE SCHEINEINSTELLUNG?
Eine Scheinanstellung liegt vor, wenn eine Person bei einem Arbeitgeber als versichert gemeldet wird, obwohl sie dort tatsächlich nicht arbeitet, selbst wenn sie einer anderen Tätigkeit nachgeht oder bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist.
WER LÄSST SICH AM HÄUFIGSTEN SCHEINVERSICHERN?
Dieser Vorgang wird lediglich als eine Anmeldung zur Sozialversicherung auf dem Papier definiert. Während Scheinanstellungen häufig im Kreis von Ehepartnern, Freunden und Verwandten vorkommen, wurde in letzter Zeit ein Anstieg bei schwangeren Frauen beobachtet, die sich scheinversichern lassen, um Rentenansprüche zu erwerben oder Krankengeld zu beziehen.
WIRD DIE RENTE ANNULLIERT?
Wie aus einem Bericht von Sabah hervorgeht, erfolgen die Annullierung von Rentenbezügen und Rentenansprüchen in der Regel dann, wenn Personen trotz fehlender tatsächlicher Beschäftigung im Betrieb als versichert gemeldet wurden und aufgrund dieser Scheinanstellung in Rente gegangen sind. Die SGK konzentriert sich bei ihren Prüfungen insbesondere auf Beitragszahlungen über sogenannte "Briefkastenfirmen". Bei dieser Methode erfolgt ohne tatsächliche Arbeitsleistung lediglich eine Scheinanmeldung, damit die Person Rentenansprüche erwerben kann.
MÜSSEN DIE ERHALTENEN GEHÄLTER ZURÜCKGEZAHLT WERDEN?
Wird im Zuge der Untersuchungen eine unrechtmäßige Zahlung festgestellt, gelten bestimmte Regeln für deren Rückforderung. Wenn die Ursache der unrechtmäßigen Zahlung ein Fehler der SGK ist (z. B. eine fehlerhafte Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen), werden die Zahlungen der letzten 5 Jahre ab dem Datum der Feststellung zurückgefordert.
WERDEN AUF RÜCKZAHLUNGEN ZINSEN ERHOBEN?
Zudem werden für Zahlungen, die innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Feststellungsdatum erfolgten, keine Zinsen erhoben. Wenn die unrechtmäßige Zahlung hingegen auf ein Verschulden des Versicherten zurückzuführen ist (z. B. vorgetäuschte Beschäftigungszeiten oder die Verwendung irreführender/gefälschter Dokumente), werden die Zahlungen der letzten 10 Jahre ab dem Feststellungsdatum zurückgefordert und mit Zinsen belegt.
Bei Feststellung einer Unregelmäßigkeit wird die Rente annulliert, die Rückzahlung der an die Personen ausgezahlten Renten inklusive gesetzlicher Zinsen an die SGK gefordert und gegen die Arbeitgeber, die die Scheinanmeldung vorgenommen haben, sowie gegen die als versichert gemeldeten Personen Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Schädigung der SGK bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
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