Sonderverbrauchssteuer-Anpassung bei Kraftstoffen und Tabakwaren
Im Einklang mit Präsidialdekreten wurden wichtige Änderungen an den Sätzen und Grundlagen der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) für Kraftstoffe und Tabakwaren vorgenommen. Besonders hervorzuheben sind die schrittweise Abschaffung des Eşel-Mobil-Systems und die überarbeiteten Tabaksteuern.
Bei der Festlegung der ÖTV-Beträge für Erdölprodukte, Alkohol und Tabakwaren dient in unserem Land der vom Türkischen Statistikinstitut (TÜİK) jeweils im Januar und Juli veröffentlichte Erzeugerpreisindex (Yİ-ÜFE) als Referenz. Mit den neuen Präsidialdekreten treten jedoch grundlegende Änderungen in diesen Verfahren in Kraft.
Nach Informationen des Ministeriums für Schatz und Finanzen zielen die begründeten neuen Maßnahmen darauf ab, sich an die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen und die Belastung des Haushalts zu verringern.
SCHRITTWEISES ENDE DES EŞEL-MOBIL-SYSTEMS
Den neuen Regelungen zufolge wird das in der Öffentlichkeit als „Eşel-Mobil-System“ bekannte Verfahren, das Benzin, Diesel, LPG-Autogas und ähnliche Produkte umfasst, schrittweise abgeschafft. Bis zum 31. Juli werden nur 50 Prozent des Anstiegs der inländischen Raffineriepreise bei Kraftstoffen durch eine ÖTV-Senkung ausgeglichen, zwischen dem 1. August und dem 30. September sind es 25 Prozent. Bei Preisrückgängen wird die ÖTV im gleichen Umfang wie die Preissenkung erhöht. Am 1. Oktober wird das System vollständig eingestellt.
Zusätzlich wird für die Produkte der Liste (I) des ÖTV-Gesetzes im Zeitraum Juli bis Dezember dieses Jahres keine Yİ-ÜFE-Aktualisierung angewendet. Damit werden automatische Steueranpassungen aufgrund von Preisschwankungen vorübergehend ausgesetzt.
Nach Einschätzung des Ministeriums hat das Eşel-Mobil-System in den letzten vier Monaten einen erheblichen Beitrag zum Desinflationsprozess geleistet. Es wird jedoch betont, dass angesichts des nachlassenden Einflusses des USA/Israel-Iran-Konflikts und der sinkenden internationalen Ölpreise die Beendigung des Systems unter den aktuellen Bedingungen kein Inflationsrisiko darstellt. Zudem soll der Druck auf die Haushaltsausgaben gemindert werden.
AUSGEWOGENE FORMEL FÜR DIE ÖTV AUF ZIGARETTEN
Mit den Regelungen für Tabakwaren wurde auch die Steuerstruktur für Zigaretten geändert. Der Mindestpauschalsteuerbetrag für Zigaretten wurde auf 2,2953 TL und die Pauschalsteuer auf 23,7404 TL angehoben, während der Steuersatz auf 42 Prozent festgelegt wurde. Wie in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen, wird die Yİ-ÜFE-Aktualisierung für Zigarettenprodukte im Zeitraum Juli bis Dezember dieses Jahres nicht angewendet.
Darüber hinaus wurde der relative ÖTV-Satz für Zigaretten von 45 Prozent auf 42 Prozent gesenkt. Durch diesen Schritt wird erwartet, dass mögliche Preiserhöhungen durch die Hersteller in einem angemesseneren Rahmen bleiben. Die Erhöhung des Pauschalsteuerbetrags zielt darauf ab, den Einnahmeverlust durch die Senkung der relativen Steuer auszugleichen. Berechnungen zufolge wurde der für eine Preiserhöhung von 1 TL bei Zigaretten erforderliche Endpreisanstieg von 3,19 TL auf 2,91 TL gesenkt.
Bei anderen Arten von Tabakwaren sowie bei alkoholischen Getränken wird die ÖTV-Aktualisierung auf Basis der Yİ-ÜFE-Rate während des Zeitraums Juli bis Dezember fortgesetzt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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