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SPK genehmigt Börsengänge von 2 Unternehmen

Das Kapitalmarktgremium (SPK) hat die Börsengänge von Pasifik Donanım ve Yazılım Bilgi Teknolojileri AŞ und Bor Şeker AŞ genehmigt.

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SPK genehmigt Börsengänge von 2 Unternehmen

Das Kapitalmarktgremium (SPK) hat die Börsengänge von 2 Unternehmen genehmigt.

Laut dem SPK-Bulletin hat das Gremium den Antrag auf Börsengang von Pasifik Donanım und Yazılım Bilgi Teknolojileri AŞ zu einem Preis von 35 Lira sowie von Bor Şeker AŞ zu einem Preis von 26,54 Lira bestätigt.

Zu den Unternehmen, deren Anträge auf Emission von Schuldverschreibungen genehmigt wurden, gehören İstanbul Varlık Yönetim AŞ mit 500 Millionen Lira, Akdeniz Faktoring AŞ mit 264 Millionen Lira, Yapı Kredi Yatırım Menkul Değerler AŞ mit 8 Milliarden Lira, Mercedes Benz Kamyon Finansman AŞ mit 1 Milliarde 200 Millionen Lira und Tam Finans Faktoring AŞ mit 760 Millionen Lira.

Das Gremium teilte mit, dass dem Antrag auf Genehmigung der Gründung des Playgate Girişim Sermayesi Yatırım Fonu der Aktif Portföy Yönetimi AŞ sowie der Genehmigung des Emissionsprospekts für die Ausgabe von Anteilscheinen positiv entsprochen wurde.

Das Gremium gab zudem bekannt, dass die Anträge auf Genehmigung der Gründung des A1 Portföy Yönetimi AŞ Birinci Gayrimenkul Yatırım Fonu und des A1 Portföy Yönetimi AŞ İkinci Gayrimenkul Yatırım Fonu positiv beschieden wurden.

In der Erklärung des SPK heißt es:

"Es wurde beschlossen, dem Antrag von Colendi Menkul Değerler AŞ auf Erweiterung der bestehenden Betriebsgenehmigungen um Handelsvermittlung, Anlageberatung und Best-Effort-Vermittlung im Rahmen von aktienbasierten Derivaten, aktienindexbasierten Derivaten und anderen Derivaten positiv zu entsprechen. Açı Kurumsal Gayrimenkul Değerleme ve Danışmanlık AŞ wurde in die Liste der vom Gremium zur Bewertung von Maschinen und Ausrüstungen zugelassenen Unternehmen aufgenommen."

Gegen Nurol Varlık Kiralama AŞ und Desa Deri Sanayi ve Ticaret AŞ wurden Verwaltungsgeldstrafen verhängt.

Es wurde beschlossen, rechtliche Schritte einzuleiten, um den Zugang zu 41 Internetseiten zu sperren, bei denen festgestellt wurde, dass sie Personen mit Wohnsitz in der Türkei über das Internet gehebelte Transaktionen im Ausland ermöglichen.


Nachrichtenquelle: AA

Börsengang Kapitalmarktgremium SPK