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SPK genehmigt Börsengänge von 2 Unternehmen

Das Kapitalmarktgremium (SPK) hat die ersten Börsengänge von Özyaşar Tel ve Galvanizleme Sanayi AŞ und Onur Yüksek Teknoloji AŞ genehmigt.

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SPK genehmigt Börsengänge von 2 Unternehmen

Laut dem SPK-Bulletin hat das Gremium den Börsengang von Özyaşar Tel ve Galvanizleme Sanayi AŞ zu einem Preis von 28 Lira pro Aktie sowie den Börsengang von Onur Yüksek Teknoloji AŞ zu einem Preis von 49,50 Lira pro Aktie genehmigt.

Das SPK, das die Kapitalerhöhung gegen Einlagen von Birko Birleşik Koyunlular Mensucat Ticaret ve Sanayi AŞ in Höhe von 20 Millionen Lira sowie die Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln von Zedur Enerji Elektrik Üretim AŞ in Höhe von 149 Millionen 750 Tausend Lira und von Sanica Isı Sanayi AŞ in Höhe von 465 Millionen Lira genehmigte, akzeptierte zudem die Anträge auf Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts von Sasa Polyester Sanayi AŞ und Derlüks Yatırım Holding AŞ.

Das Gremium genehmigte die Anträge auf Emission von Schuldverschreibungen von Atılım Faktoring AŞ in Höhe von 50 Millionen Lira, İş Faktoring AŞ in Höhe von 1 Milliarde Lira, QNB Finans Faktoring AŞ in Höhe von 500 Millionen Lira, ZİP Finansman AŞ in Höhe von 40 Millionen Lira und Fiba Faktoring AŞ in Höhe von 325 Millionen Lira.

Das SPK entschied, dem Antrag auf Genehmigung der Gründung des Trive Portföy Yönetimi AŞ Trive Girişim Sermayesi Yatırım Fonu positiv zu entsprechen.

STRAFANZEIGEN UND VERWALTUNGSSTRAFEN

Nach einer Untersuchung der Transaktionen auf dem Aktienmarkt von Plastikkart Akıllı Kart İletişim Sistemleri Sanayi ve Ticaret AŞ verhängte das SPK eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 12 Millionen 707 Tausend 856,10 Lira gegen eine Person. Zudem beschloss das Gremium, Strafanzeige gegen 12 Personen sowie die Inhaber von 12 Telefonleitungen zu erstatten, die für unerlaubte Kapitalmarktaktivitäten genutzt wurden, sowie gegen die Inhaltsanbieter von 9 separaten Internetseiten.

Das Gremium beschloss, die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um den Zugang zu 54 Internetseiten zu sperren, bei denen festgestellt wurde, dass sie in der Türkei ansässigen Personen über das Internet gehebelte Transaktionen im Ausland ermöglichen.


Nachrichtenquelle: AA

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