SPK genehmigt neuen Börsengang
Das Kapitalmarktamt (SPK) hat den ersten Börsengang von IC Enterra Yenilenebilir Enerji genehmigt.
Laut dem SPK-Bulletin hat das Gremium den ersten Börsengang von IC Enterra Yenilenebilir Enerji zu einem Preis von 10 Lira pro Aktie, den Antrag von Vakıf Finansal Kiralama auf eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von 1 Milliarde Lira, die Anträge von Pankent Sanayi ve Ticaret auf eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Höhe von 27 Millionen Lira sowie von Makim Makine Teknolojileri Sanayi ve Ticaret in Höhe von 56 Millionen Lira, den Antrag von Eko Faktoring auf eine Schuldverschreibungsemission in Höhe von 275 Millionen Lira, den Antrag der Türkiye İş Bankası auf eine Schuldverschreibungsemission in Höhe von 5 Milliarden Lira sowie den Antrag des Pasha Yatırım Bankası AŞ Hepsiburada Varlık Finansmanı Fonu auf eine forderungsbesicherte Wertpapieremission in Höhe von 2 Milliarden Lira genehmigt.
Das SPK entschied zudem, dem Antrag der Ardventure Kitle Fonlama Platformu AŞ auf Aufnahme in die Liste der vom Gremium zugelassenen Plattformen für aktienbasierte Crowdfunding-Aktivitäten stattzugeben. Darüber hinaus beschloss das SPK, rechtliche Schritte einzuleiten, um den Zugang zu 72 Internetseiten zu sperren, bei denen festgestellt wurde, dass sie für in der Türkei ansässige Personen über das Internet gehebelte Transaktionen im Ausland ermöglichen.
Das SPK gab dem Antrag auf Liquidation des QNB Finans Portföy Yedinci Serbest (Döviz) Fon und des QNB Finans Portföy Dokuzuncu Serbest (Döviz) Fon, die von der QNB Finans Portföy Yönetimi AŞ gegründet wurden, statt. Zudem entschied das Gremium positiv über die Anträge auf Genehmigung der Gründung und die Billigung der Emissionsunterlagen für die Anteilscheine folgender Fonds: Deniz Portföy Yönetimi AŞ İkinci Gayrimenkul Yatırım Fonu, Deniz Portföy Yönetimi AŞ Üçüncü Gayrimenkul Yatırım Fonu, İş Portföy Yönetimi AŞ Çanakkale Gayrimenkul Yatırım Fonu, İş Portföy Yönetimi AŞ Yedinci Gayrimenkul Yatırım Fonu, Omurga Gayrimenkul ve Girişim Sermayesi Portföy Yönetimi AŞ Gamecapita Girişim Sermayesi Yatırım Fonu und Rota Portföy Yönetimi AŞ ODS Girişim Sermayesi Yatırım Fonu.
Das SPK fasste zudem einen Grundsatzbeschluss zur Festlegung der Verfahren und Grundsätze für die Gründung von Wertpapierfirmen. In diesem Rahmen wurde beschlossen, das erforderliche Mindestgründungskapital für zu gründende Wertpapierfirmen auf 300 Millionen Lira festzulegen.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass für einen Zeitraum von 2 Jahren nach dem Datum des Gremiumsbeschlusses vom 21. März 2024, der die Gründungsgenehmigung für die zu gründenden Wertpapierfirmen betrifft, keine Transaktionen durchgeführt werden dürfen, die zu einem Kapitalabfluss führen, durch den das festgelegte Mindestgründungskapital unterschritten wird, es sei denn, es liegen gesetzlich bedingte höhere Gewalt-Fälle vor.
Nachrichtenquelle: AA
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