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Steuerlast für Vermieter steigt! Neuregelung steht bevor

Nach dem Entwurf einer Steuerreform, den AKP-Abgeordnete Anfang Juni in die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) einbringen wollen, wird die Steuerlast für Vermieter steigen. Dem Entwurf zufolge soll die Steuerbefreiung in Höhe von 33.000 Lira, die es Vermietern mit niedrigen Mieteinnahmen ermöglicht, weniger Einkommensteuer zu zahlen, abgeschafft werden.

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Steuerlast für Vermieter steigt! Neuregelung steht bevor

Die Regierung hat mit den Vorbereitungen für eine Steuerreform begonnen. Nach dem Entwurf einer Steuerreform, den AKP-Abgeordnete Anfang Juni in die TBMM einbringen wollen, wird die Steuerlast für Vermieter steigen. Dem Entwurf zufolge soll die Steuerbefreiung in Höhe von 33.000 Lira, die es Vermietern mit niedrigen Mieteinnahmen ermöglicht, weniger Einkommensteuer zu zahlen, abgeschafft werden. 

MIETERHÖHUNGEN UNVERMEIDLICH

Wie die Zeitung Sözcü berichtet, soll nach dem Entwurf der AKP-Abgeordneten, der Anfang Juni in die TBMM eingebracht werden soll, die Steuerbefreiung in Höhe von 33.000 Lira, die es Vermietern mit niedrigen Mieteinnahmen ermöglicht, weniger Einkommensteuer zu zahlen, abgeschafft werden.

Dem Reformentwurf zufolge sollen Vermieter auf ihre jährlichen Mieteinnahmen ohne Abzüge direkt mit Steuersätzen belegt werden, die von 15 Prozent bis zu 40 Prozent reichen.

Die neue Steuerlast soll ab den Mieteinnahmen dieses Jahres gelten. Nach der derzeitigen Regelung zahlen Vermieter, die Mieteinnahmen erzielen, ihre Steuern, indem sie entweder die Methode der „pauschalen Ausgaben“ oder der „tatsächlichen Ausgaben“ wählen. Bei der Methode der pauschalen Ausgaben wird die Steuerbemessungsgrundlage der Vermieter jährlich erhöht und um den festgelegten Befreiungsbetrag gemindert. Beispielsweise beträgt der Befreiungsbetrag in diesem Jahr 33.000 Lira. Wer Mieteinnahmen unterhalb des Befreiungsbetrags erzielt, zahlt keine Steuern. Bei Mieteinnahmen oberhalb des Befreiungsbetrags wird die Steuer auf den verbleibenden Betrag erhoben, nachdem der Abzug von 33.000 Lira vorgenommen wurde.

Mit der Abschaffung der Befreiung wird die Steuerlast für Vermieter steigen, insbesondere für diejenigen, die ihre Immobilien zu niedrigen Preisen vermieten. Beispielsweise müssten diejenigen, die 10.000 Lira Mieteinnahmen erzielen, statt 11.560 Lira nun 18.967 Lira Steuern zahlen. Die Steuerlast dieser Vermieter würde um 64 Prozent steigen.

FINANZAMT OHNE ABZÜGE...

Es gilt als sicher, dass Vermieter, deren Steuerlast durch die Abschaffung der Befreiung steigt, die höheren Kosten auf die Mieten umlegen werden. Insbesondere bei Vermietern, die ihren Lebensunterhalt aus Mieteinnahmen bestreiten, wird davon ausgegangen, dass diese Weitergabe zwingend erfolgen wird.

Da auch die 25-Prozent-Obergrenze für Mieterhöhungen weggefallen ist, wird es kein Hindernis mehr geben, die Kosten als Mieterhöhungen weiterzugeben. Mit steigenden Mieten erhält das Finanzamt die Möglichkeit, ohne Abzüge mehr Steuern einzunehmen. 

KEINE GÜNSTIGEN MIETEN MEHR 

Die vollständige Abschaffung der Steuerbefreiung für Mieteinnahmen wird insbesondere Vermieter, die ihre Immobilien zu niedrigen Preisen vermieten, schwer belasten. Ein Vermieter, der seine Immobilie beispielsweise für 5.000 Lira vermietet, zahlte dieses Jahr dank der Befreiungen nur 3.910 Lira Steuern. Im neuen System würde die Steuerlast dieses Vermieters auf 9.000 Lira steigen.


Nachrichtenquelle: 12punto

AKP Hausmiete Gastgeber Steuerbefreiung