Koordinierte Kreditkarten-Maßnahmen von TCMB und BDDK: Änderungen bei Limits und Umschuldungen
Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) und die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) haben koordinierte Schritte in Bezug auf private Kreditkarten eingeleitet.
Das Kommuniqué der TCMB zur Änderung des Kommuniqués über die bei Kreditkartentransaktionen anzuwendenden Höchstzinssätze wurde im Amtsblatt veröffentlicht, und die diesbezügliche Entscheidung des BDDK-Vorstands wurde auf dessen Website publiziert.
Demnach hat die BDDK für Personen, die ihre privaten Kreditkarten- und Konsumkreditschulden nicht begleichen können, eine Umschuldungsmöglichkeit von bis zu 60 Monaten eingeführt.
Personen, die den Mindestbetrag ihrer Kreditkartenabrechnung nicht zahlen können, können ihre bestehenden Kreditkartenschulden auf bis zu 60 Monate umschulden. Der monatliche Ratenbetrag wird dem Mindestzahlungsbetrag des jeweiligen Monats hinzugefügt. Bis mindestens die Hälfte der umgeschuldeten Kreditkartenschuld getilgt ist, kann das Kreditkartenlimit bei der jeweiligen Bank nicht erhöht werden.
Die TCMB hat zudem den Höchstzinssatz für die Umschuldung privater Kreditkarten auf den Referenzzinssatz von 3,11 Prozent begrenzt.
Konsumkredite können bei einem Verzug der Kapital- und Zinszahlungen von mehr als 30 Tagen ohne zusätzliche Kreditaufnahme auf bis zu 60 Monate umgeschuldet werden. Der Schuldner muss den Antrag auf Umschuldung innerhalb eines Jahres stellen.
ÄNDERUNG DER MINDESTZAHLUNGSRATE JE NACH LIMIT
Die BDDK hat auch die Mindestzahlungsrate für Kreditkarten geändert.
Der Grenzbetrag für die Mindestzahlungsrate, die 20 Prozent des Rechnungsbetrags beträgt, wurde von 25.000 Lira auf 50.000 Lira angehoben. Für Kreditkarten mit einem Limit von 50.000 Lira und darunter beträgt die Mindestzahlungsrate 20 Prozent des Rechnungsbetrags, während sie bei Karten über 50.000 Lira 40 Prozent beträgt.
Im Einklang mit den Schritten der BDDK hat die TCMB die für private Kreditkarten geltenden maximalen Vertragszinssätze je nach Kreditkartenabrechnung in Abhängigkeit vom Referenzzinssatz differenziert. Die in diesem Rahmen festgelegten Sätze werden am 24. Oktober bekannt gegeben und treten am 1. November in Kraft.
Sollte der Referenzzinssatz unverändert bleiben, betragen die maximalen Vertragszinssätze: 3,50 Prozent für Kreditkarten mit einer Abrechnung unter 25.000 Lira, 4,25 Prozent für Kreditkarten zwischen 25.000 und 150.000 Lira und 4,75 Prozent für Kreditkarten über 150.000 Lira.
Der maximale Vertragszinssatz für Bargeldabhebungen/-nutzungen über Kreditkarten wurde bei 5 Prozent belassen.
Nachrichtenquelle: AA
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