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Termin für Mindestlohnerhöhung steht fest

Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite werden bei der dritten Sitzung der Mindestlohnkommission erstmals ihre Angebote vorlegen. Nach der letzten Sitzung am 18. Dezember wird erwartet, dass die Kommission diese Woche zu ihrer dritten Sitzung zusammenkommt. Mit der Bekanntgabe des neuen Mindestlohns werden auch die Beträge für Arbeitslosengeld und Abfindungen aktualisiert.

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Termin für Mindestlohnerhöhung steht fest

Millionen Bürger in der Türkei warten gespannt auf die dritte Sitzung der Mindestlohnkommission, bei der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite erstmals ihre Vorschläge für den Mindestlohn unterbreiten werden.

Laut einem Bericht von Hazal Ateş von der Zeitung Sabah liegen die Schätzungen für den Mindestlohn zwischen 16.000 und 17.000 Lira. Mit der Festlegung des neuen Mindestlohns werden auch die Beträge für Arbeitslosengeld, Abfindungen, GSS-Beiträge (allgemeine Krankenversicherung), Militär- und Geburtsnachzahlungen, freiwillige Versicherungsbeiträge, Praktikumsvergütungen sowie Krankengeld für Mindestlohnempfänger neu berechnet.

ANGEBOTE WERDEN VORGELEGT

Während die letzte Sitzung zum Mindestlohn am 18. Dezember stattfand, wird die dritte Sitzung für diese Woche erwartet.

In der dritten Sitzung werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite unter Berücksichtigung der Berichte des Statistikamtes TÜİK sowie des Finanzministeriums erstmals ihre Mindestlohnangebote vorlegen.

Bei einer Erhöhung um 35 Prozent würde der Mindestlohn auf 15.392 TL steigen, bei einer Erhöhung um 50 Prozent auf 17.103 Lira.

Auch die jährliche Abfindung für angestellte Arbeitnehmer wird entsprechend der beschlossenen Erhöhungsrate festgelegt.

Neben dem Mindestlohn werden zahlreiche weitere Posten angepasst, vom Arbeitslosengeld über die allgemeine Krankenversicherungsprämie bis hin zur Abfindung und Praktikumsvergütung.

ARBEITSLOSENGELD STEIGT

Unter Berücksichtigung der beitragspflichtigen Einkünfte der Versicherten aus den letzten vier Monaten wird auch das Arbeitslosengeld im neuen Jahr steigen.

Da die Untergrenze des Arbeitslosengeldes 40 Prozent und die Obergrenze 80 Prozent des Mindestlohns beträgt, wird das Arbeitslosengeld mit dem neuen Mindestlohn ebenfalls angehoben.

Während ein Arbeitnehmer mit Mindestlohn nach einem Jahr Arbeit Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des Bruttomindestlohns hat, wird sich die jährliche Abfindung mit dem neuen Mindestlohn entsprechend der Erhöhungsrate anpassen.

Auch die Praktikumsvergütung für Schüler und Studenten wird mit dem neuen Mindestlohn steigen. Die Erhöhung des Mindestlohns wirkt sich zudem auf die GSS-Beiträge aus.

BONUS FÜR ERWERBSTÄTIGE RENTNER WIRD AM 29. DEZEMBER AUSGEZAHLT

Die Beratungen zum sogenannten „Torba“-Gesetzespaket, das auch einen Bonus von 5.000 Lira für erwerbstätige Rentner vorsieht, werden nach Abschluss der Haushaltsdebatten in der Generalversammlung fortgesetzt.

Es ist geplant, dass der Vorschlag noch vor Jahresbeginn verabschiedet wird und die Bonuszahlungen an die erwerbstätigen Rentner erfolgen.

Die Beratungen zum Gesetzespaket, das den 5.000-Lira-Bonus für erwerbstätige Rentner beinhaltet, waren aufgrund der Haushaltsdebatten in der Generalversammlung unterbrochen worden.

Nach Abschluss der Haushaltsberatungen am 25. Dezember wird das Gesetzespaket am 26. Dezember wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Es wird erwartet, dass das Gesetz spätestens bis zum 27. Dezember verabschiedet wird.

Nach der Unterzeichnung durch Recep Tayyip Erdoğan wird damit gerechnet, dass die Bonuszahlungen in Höhe von 5.000 Lira für erwerbstätige Rentner am 29. Dezember auf die Konten überwiesen werden.


Nachrichtenquelle: 12punto

Mindestlohn Mindestlohn-Kommission