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TÜİK-Erklärung zur Preisliste: Wir berechnen sie nicht mehr

Das TÜİK hat den Grund dafür erläutert, warum es der Forderung des DİSK nach Veröffentlichung der durchschnittlichen Warenpreisliste trotz eines Gerichtsbeschlusses nicht nachkommt. In seiner Erklärung teilte das TÜİK mit, dass es diese Preisliste nicht mehr berechne.

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TÜİK-Erklärung zur Preisliste: Wir berechnen sie nicht mehr

Das Türkische Statistische Institut (TÜİK) hat eine Erklärung zur Warenkorb- und Durchschnittspreisliste im Rahmen des Verbraucherpreisindex (VPI) abgegeben, zu deren Veröffentlichung es gerichtlich verurteilt worden war, da es diese seit Juni 2022 nicht mehr publiziert hatte.

Das TÜİK, das in einem vom Konföderation Revolutionärer Arbeitergewerkschaften der Türkei (DİSK) angestrengten Verfahren gerichtlich zur Herausgabe der besagten Preisliste verpflichtet wurde, gab bekannt, dass es dem Gerichtsbeschluss nicht nachkommen könne, da es die Preisliste nicht mehr berechne. 

In der heutigen Erklärung des TÜİK mit dem Titel „Zum Warenkorb und den durchschnittlichen Warenpreisen im Rahmen des VPI“ wurde nach der Schilderung des Gerichtsverfahrens mitgeteilt: „Da die angeforderten durchschnittlichen Warenpreise von unserer Institution nicht berechnet werden und somit nicht existieren, wurde mitgeteilt, dass es nicht möglich ist, der Informationsanfrage zu den Durchschnittspreisen auf Warenebene nachzukommen.“

In der Erklärung wurde zudem ausgeführt, dass der DİSK am 2. April 2024 erneut einen Antrag beim TÜİK auf Veröffentlichung der Preisliste gestellt habe, dieser jedoch mit derselben Begründung abgelehnt worden sei. Daraufhin habe der DİSK bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige erstattet, wobei die Generalstaatsanwaltschaft Ankara bei ihren Ermittlungen keine Anhaltspunkte für eine Straftat festgestellt und die Beschwerde des DİSK endgültig zurückgewiesen habe.



Nachrichtenquelle: 12punto

TÜİK DİSK VPI Generalstaatsanwaltschaft Ankara