Umfassende Steuerreform des Finanzministeriums: Details zu Vermögensfrieden und Anreizen bekannt gegeben
Die Finanzverwaltung (GİB) hat die Anwendungsrichtlinien für die Rückführung von Auslandsvermögen in die Türkei sowie für einige neue Steueranreize veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung (GİB) des Ministeriums für Schatz und Finanzen hat die Anwendungsrichtlinien für die in der Öffentlichkeit als „Vermögensfrieden“ bekannte Regelung festgelegt. Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué wurde der Prozess für die Rückführung bestimmter im Ausland befindlicher Vermögenswerte in die Türkei sowie für die Erfassung von Inlandsvermögen, das bisher nicht in den Geschäftsbüchern geführt wurde, geklärt.
Gemäß der Regelung können im Ausland befindliche Bargeldbestände, Gold, Devisen, Wertpapiere und andere Kapitalmarktinstrumente bis zum 31. Juli 2027 bei Banken oder Finanzintermediären in der Türkei gemeldet werden. Meldungen im Namen natürlicher und juristischer Personen können auch durch bevollmächtigte Vertreter oder gesetzliche Vertreter erfolgen.
Banken und Finanzintermediäre erheben von den Meldepflichtigen eine Steuer in Höhe von 5 Prozent auf die gemeldeten Vermögenswerte als Vorauszahlung. Diese Steuer ist bis zum Abend des 15. Tages des auf die Meldung folgenden Monats in der Eigenschaft als Steuerschuldner zu deklarieren.
Das Kommuniqué enthält auch den Rahmen für die Anwendung ermäßigter Steuersätze. Demnach kann ein ermäßigter Steuersatz angewendet werden, wenn zugesichert wird, dass die gemeldeten Vermögenswerte auf Terminkonten, in staatlichen Schuldverschreibungen, in Mietzertifikaten oder in Risikokapitalfonds gehalten werden.
WEITERE STEUERANREIZE PRÄZISIERT
Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten allgemeinen Kommuniqué zur Einkommensteuer wurden auch die Bedingungen für die Ausnahmeregelung für natürliche Personen erläutert, die im Ausland leben und unter bestimmten Voraussetzungen in die Türkei ziehen. In diesem Rahmen wurde das Antrags- und Anwendungsverfahren für die 20-jährige Befreiung von der Einkommensteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte und Erträge dieser Personen festgelegt.
Mit weiteren veröffentlichten Kommuniqués wurde der Anwendungsrahmen für Regelungen in den Bereichen Investition, Produktion, Export, internationaler Handel, hochwertige Dienstleistungen und die Stärkung der registrierten Wirtschaft dargelegt.
Die Verfahren und Grundsätze für die Lohnsteuerbefreiung von qualifiziertem Personal in qualifizierten Dienstleistungszentren wurden geregelt. Für Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen erfüllen, gilt die Befreiung für den Teil ihres Gehalts, der bis zum Dreifachen des Bruttomindestlohns beträgt. Für Mitarbeiter in qualifizierten Dienstleistungszentren, die im Finanzzentrum Istanbul sowie in bestimmten Industriegebieten tätig sind, wurde diese Grenze auf das Fünffache des Bruttomindestlohns festgelegt.
Die Art und Weise der Anwendung der Einkommensteuerbefreiung auf Aktien, die Technologie-Startups ihren Mitarbeitern kostenlos oder zu vergünstigten Konditionen gewähren, wurde im Kommuniqué ebenfalls detailliert beschrieben. Es wurde Klarheit über die Berechnung des Befreiungsbetrags, die Haltedauer der Aktien und die steuerlichen Folgen bei einer Veräußerung vor Ablauf der festgelegten Fristen geschaffen.
Im allgemeinen Kommuniqué zur Körperschaftsteuer wurden der Umfang der Ermäßigungen auf Gewinne aus Transitgeschäften oder der Vermittlung von Warenkäufen und -verkäufen im Ausland, die Körperschaftsteuerermäßigung für Auslandsgewinne qualifizierter Dienstleistungszentren sowie die Anwendung von Sätzen für produzierende Unternehmen geregelt.
Die Verfahren für die Anwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 12,5 Prozent auf die Gewinne von produzierenden Unternehmen mit Industrie-Registrierungszertifikat sowie von Unternehmen der landwirtschaftlichen Produktion wurden ebenfalls geklärt. Zudem wurden die Grundsätze festgelegt, nach denen Steuerpflichtige, die in Freihandelszonen produzieren, bei einem Verkauf ihrer hergestellten Produkte innerhalb der Zone oder an andere Freihandelszonen von der Körperschaftsteuerbefreiung profitieren können.
Nachrichtenquelle: 12punto
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