Verbraucherrechte beim Verkauf von generalüberholten Produkten werden ausgeweitet
Mit einer neuen Verordnung des Handelsministeriums werden die Verbraucherrechte bei generalüberholten Produkten gestärkt. Maßnahmen wie ein 14-tägiges bedingungsloses Rückgaberecht, digitaler Zugriff auf die Gerätehistorie und ein sicheres Zahlungssystem werden eingeführt.
Das Handelsministerium plant neue Schritte zur Stärkung der Verbraucherrechte im Rahmen der "Verordnung über den Verkauf von generalüberholten Produkten", die in Kürze in Kraft treten soll.
In einer Mitteilung des Ministeriums wurde erklärt, dass mit der besagten Regelung zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher eingeführt werden.
In der Erklärung hieß es: "In diesem Rahmen werden generalüberholte Geräte den Verbrauchern als Produkte angeboten, die strengere Kontrollprozesse durchlaufen haben, über eine digitale Identität verfügen, transparente Informationen zur Historie aufweisen und mit einer Garantie zur bedingungslosen Rückgabe versehen sind. Mit diesem Wandel vollzieht die Türkei den Übergang zu einem Modell, das im Bereich der gebrauchten Technologien weltweit beispielhaft sein wird."
14 TAGE BEDINGUNGSLOSE RÜCKGABE UND DIGITALE NACHVERFOLGUNG
Mit der neuen Regelung wird das Recht auf Rückgabe innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen nicht nur bei E-Commerce-Transaktionen, sondern auch bei Einkäufen im stationären Handel für generalüberholte Produkte gewährt.
Es wurde mitgeteilt, dass über das System für generalüberholte Produkte (YÜBİS) alle Prozesse der Geräte aufgezeichnet werden und für jedes Produkt ein digitaler Lebenslauf erstellt wird.
Dank dieses Systems werden alle Details, wie die im Gerät ausgetauschten Teile, durchgeführte Tests und der gesamte Erneuerungsprozess, für die Verbraucher einsehbar sein.
Andererseits wird eine Struktur geschaffen, in der die Erneuerungszentren bei Zahlungen direkte Ansprechpartner sind und Kreditkartentransaktionen über die virtuellen POS-Systeme dieser Zentren abgewickelt werden.
UMFANG WIRD ERWEITERT: AUCH FERNSEHER AUF DER LISTE
Mit der Regelung wird auch der Umfang der generalüberholten Produkte erweitert. Zusätzlich zu den bereits in der aktuellen Praxis enthaltenen Mobiltelefonen, Tablets, Smartwatches, Spielekonsolen und Modems werden nun auch Fernseher in den Geltungsbereich aufgenommen.
In der Erklärung wurde bewertet: "Während in der aktuellen Regelung Mobiltelefone, Tablets, Smartwatches, Spielekonsolen und Modems der Erneuerungspflicht unterliegen, wird der Umfang der generalüberholten Produkte durch die Aufnahme von Fernsehern in die Liste erweitert. Die Einbeziehung von Fernsehern wird als eine kritische Entwicklung angesehen, die das Marktvolumen im Segment der hochwertigen Produkte vergrößern kann. Mit dieser Regelung wird die Sorge 'Was passiert, wenn es kaputt geht?' bei hochpreisigen Produkten beseitigt."
KAPITALANFORDERUNG WIRD ERHÖHT
Auch die finanziellen Kriterien für Erneuerungszentren werden neu geregelt. Demnach wird die Mindestkapitalanforderung von 30 Millionen Lira auf 100 Millionen Lira angehoben.
Im Rahmen der Regelung wird bei einer Benachteiligung der Verbraucher die Haftung der Erneuerungszentren und der angeschlossenen Filialen zugrunde gelegt.
In der Erklärung wurde zudem betont: "Die neue Regelung schützt nicht nur den Verbraucher, sondern sorgt auch für eine Reduzierung von Elektroschrott, stärkt die Kreislaufwirtschaft, ermöglicht die Rückführung von Millionen von Geräten in den Wirtschaftskreislauf, verschafft Verbrauchern Zugang zu Technologie zu günstigeren Preisen und leistet einen Beitrag zur Volkswirtschaft. Zusätzlich zu den bestehenden Rechten wird den Verbrauchern mit dem Zugriff auf die Gerätehistorie über YÜBİS, der 14-tägigen bedingungslosen Rückgabe, der zentralen Absicherung bei Zahlungen und einer erweiterten Produktpalette ein stärkeres und transparenteres Verbraucherschutzsystem geboten."
Nachrichtenquelle: 12punto
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