Vermieter aufgepasst! Wie hoch ist die Strafe für das Nichtabgeben der Mieteinahmeerklärung?
Finanzminister Mehmet Şimşek gab bekannt, dass rund 4,5 Millionen Wohnungen mit Potenzial zur Erzielung von Mieteinnahmen analysiert wurden und dass an Adressen, die als vermietet identifiziert wurden, Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt werden. Doch welche Strafe droht denjenigen, die keine Mieteinahmeerklärung abgeben? Hier sind die Details...
Finanzminister Mehmet Şimşek erklärte, dass man daran arbeite, die Steuerhinterziehung bei Mieteinnahmen zu verhindern, und sagte: "Im März dieses Jahres wurden die Mieteinnahmen von Immobilienbesitzern unter die Lupe genommen, um eine korrekte Deklaration der Mieteinkünfte sicherzustellen."
Welche Strafe erwartet also diejenigen, die keine Mieteinahmeerklärung abgeben? Hier sind die Details..
Wer keine Mieteinahmeerklärung abgibt, muss mit einer Strafe in Höhe von 5 Prozent der Mieteinnahmen rechnen. Zudem wird ein gesetzlicher Verzugszins von monatlich 1,40 Prozent erhoben. Darüber hinaus kann gegen diejenigen, die keine Erklärung abgeben, eine doppelte Strafe für Ordnungswidrigkeiten 1. Grades verhängt werden.
Die Strafe für eine Ordnungswidrigkeit 1. Grades beträgt für das Jahr 2024 150 TL; bei einer Verdoppelung der Strafe beläuft sich dieser Betrag auf 300 TL.
Ein Beispiel zur Berechnung: Ein Vermieter mit monatlichen Mieteinnahmen von 15.000 TL muss neben der 5-prozentigen Strafe und der Strafe für die Ordnungswidrigkeit mit einer Gesamtstrafe von 1050 TL rechnen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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