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Riesiger Preisanstieg bei Vermieter-Mieter-Klagen

Die neue Mindestgebührenordnung für Anwälte der türkischen Anwaltskammer (TBB) ist in Kraft getreten. Mit dem neuen Tarif steigen die Kosten für die Einreichung einer Klage erheblich; insbesondere bei Vermieter-Mieter-Streitigkeiten belaufen sich die Gesamtkosten auf bis zu 59.000 Lira.

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Riesiger Preisanstieg bei Vermieter-Mieter-Klagen

Die türkische Anwaltskammer (TBB) hat die Mindestgebührenordnung für Anwälte für den Zeitraum 2025–2026 veröffentlicht. Der neue Tarif führt zu einem deutlichen Anstieg der Kosten für Bürger, die eine Klage einreichen möchten.

GESAMTKOSTEN BEI MIETRECHTSSTREITIGKEITEN BEI 59.000 LIRA

Gemäß dem neuen Tarif muss eine Person, die eine Mietrechtsklage einreichen möchte, 30.000 Lira als Anwaltsgebühr zahlen. Für mit der Klage verbundene Vollstreckungsverfahren werden 9.000 Lira und für eine Räumungsklage weitere 20.000 Lira fällig.

Somit können die Gesamtkosten für eine Mietrechtsklage, einschließlich Vollstreckungs- und Räumungsverfahren, auf bis zu 59.000 Lira steigen.

Im Falle eines verlorenen Prozesses müssen dieselben Beträge an den Anwalt der Gegenseite gezahlt werden. Zudem stellen Gerichtskosten und weitere Prozesskosten eine zusätzliche Belastung für den Kläger dar.

ANSTIEG UM 36 PROZENT

Nach Angaben der TBB wurden die Festgebühren im Rahmen der Mindestgebührenordnung für Anwälte 2025–2026 um durchschnittlich 36,15 Prozent erhöht.

Zudem wurde die Staffelung für relative Gebühren um eine neue Stufe von 13 Prozent erweitert.

Gemäß der neuen Regelung erhalten Vertragsanwälte von öffentlichen Einrichtungen, Organisationen und Privatunternehmen eine Vergütung von mindestens 33.000 Lira.

NEUE GEBÜHREN NACH KLAGEARTEN FESTGELEGT

Friedensgericht (Mietrecht) Klagen: 30.000 TL

Vollstreckungsverfahren: 9.000 TL

Räumungsklage: 20.000 TL

Zivilgerichtsklagen: 45.000 TL

Verbraucherklagen: 22.500 TL

Schwere Strafsachen: 65.000 TL

Verwaltungs- und Steuerklagen: 30.000 TL

Dieser Tabelle zufolge gehören Mietrechtsstreitigkeiten, die zu den häufigsten Klagearten der Bürger zählen, zusammen mit Räumungs- und Vollstreckungsverfahren nun zu den kostspieligsten Verfahren.

BERATUNGSGEBÜHREN EBENFALLS AKTUALISIERT

Auch die Gebühren für mündliche Beratungen in der Anwaltskanzlei wurden erhöht. Demnach wurde die Beratungsgebühr für die erste Stunde auf 4.000 Lira und für jede weitere Stunde auf 1.800 Lira festgelegt.

Eine einstündige Beratungsleistung des Anwalts außerhalb der Kanzlei auf Abruf kostet nun 7.000 Lira.

AUCH GEBÜHREN FÜR PFLICHTANWÄLTE ERHÖHT

Im Rahmen des neuen Tarifs wurde das Mindestgehalt für Anwälte, die in Aktiengesellschaften zwingend beschäftigt werden müssen, auf 45.000 Lira festgelegt.

Für Vertragsanwälte, die in Baugenossenschaften tätig sind, beträgt die neue Vergütung 27.000 Lira.


Nachrichtenquelle: 12punto

Türkische Anwaltskammer