Vermieter und Mieter aufgepasst: Höchstzulässige Mieterhöhung steht fest
Die für Wohnungsmieten geltende Obergrenze von 25 Prozent für Mieterhöhungen ist zum 2. Juli ausgelaufen. Mit der Veröffentlichung der Inflationsdaten für Juni liegt der für Mieterhöhungen maßgebliche 12-Monats-VPI bei 65,07 Prozent. Damit beträgt die maximale Mieterhöhung 65,07 Prozent.
Die für Wohnungsmieten geltende Obergrenze von 25 Prozent für Mieterhöhungen ist zum 2. Juli ausgelaufen.
In der neuen Phase wird die Erhöhung der Wohnungsmieten nun wieder auf Basis der 12-Monats-VPI-Rate festgelegt.
Somit darf der Vermieter die VPI-Grenze nicht überschreiten, und für diejenigen, deren Vertragsverlängerungszeitraum vor Juli lag, kann für dieses Jahr keine neue Erhöhung gefordert werden.
Mit der Bekanntgabe der Inflationsdaten für den Monat Juni steht nun auch der neue Erhöhungssatz fest, den Vermieter auf die Mieten anwenden können.
Das Türkische Statistische Institut (TÜİK) hat die Inflationsraten für den Monat Juni veröffentlicht.
Laut TÜİK stieg der Verbraucherpreisindex (VPI) jährlich um 71,60 Prozent und monatlich um 1,64 Prozent.
Der für Mieterhöhungen maßgebliche 12-Monats-VPI-Wert liegt bei 65,07 Prozent.
Damit beträgt die Obergrenze für Mieterhöhungen 65,07 Prozent.
Nachrichtenquelle: 12punto
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