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Verordnung über Geburtsbeihilfe im Amtsblatt veröffentlicht

Die Verordnung über Geburtsbeihilfe wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Verordnung wird für das erste Kind eine einmalige Zahlung von 5.000 Türkischen Lira, für das zweite Kind eine monatliche Zahlung von 1.500 TL und für das dritte sowie weitere Kinder eine monatliche Zahlung von 5.000 TL gewährt.

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Verordnung über Geburtsbeihilfe im Amtsblatt veröffentlicht

Die Verordnung über Geburtsbeihilfe wurde mit der Unterschrift des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß der veröffentlichten Verordnung wird für das erste Kind, das nach dem 01.01.2025 geboren wurde, eine einmalige Zahlung von 5.000 TL, für das zweite Kind eine monatliche Zahlung von 1.500 TL und für das dritte sowie weitere Kinder eine monatliche Zahlung von 5.000 TL geleistet.

Die Zahlungen erfolgen ohne Abzug von Steuern oder sonstigen Abgaben über den Fonds zur Förderung der sozialen Unterstützung und Solidarität. Anträge können über e-Devlet und andere vom Ministerium festgelegte Kanäle gestellt werden. Um Anspruch auf die Geburtsbeihilfe zu haben, müssen Mutter oder Vater türkische Staatsbürger sein und ihren Wohnsitz in der Türkei haben.

Die Geburtsbeihilfe für das zweite und weitere Kinder wird bis zu dem Monat gezahlt, in dem das Kind das 5. Lebensjahr vollendet. Der Antrag auf Geburtsbeihilfe kann für das erste Kind innerhalb von 12 Monaten ab dem Geburtsdatum und für weitere Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres gestellt werden.

Die im Rahmen der Verordnung geleisteten Geburtsbeihilfen sind in keiner Weise pfändbar. Personen, die durch wahrheitswidrige Angaben zu Unrecht Geburtsbeihilfe erhalten, müssen diese Zahlungen zuzüglich Zinsen zurückerstatten.

Gegen Anspruchsberechtigte, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, werden rechtliche Schritte eingeleitet.


Nachrichtenquelle: İHA

Geburtsbeihilfe Verordnung über Geburtsbeihilfe