Vorsicht bei Scheinanstellungen! Die SGK greift durch
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat Untersuchungen zu Scheinanstellungen und Scheinarbeitsplätzen eingeleitet. Zu diesem Zweck wurde die „Plattform zur Verfolgung von Scheinanstellungen und Scheinarbeitsplätzen“ eingerichtet. Personen, die sich versichern lassen, ohne tatsächlich am Arbeitsplatz tätig zu sein, sowie Betreiber von Scheinarbeitsplätzen müssen mit schweren Sanktionen rechnen.
Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, gab kürzlich bekannt, dass sie die „Plattform zur Verfolgung von Scheinanstellungen und Scheinarbeitsplätzen“ eingerichtet haben.
Minister Işıkhan erklärte, dass sie mit dieser Maßnahme böswillige Personen, die die Sozialversicherungsrechte der Bürger untergraben und versuchen, sich unrechtmäßig Gelder zu erschleichen, schnell identifizieren und die notwendigen Schritte einleiten.
RÜCKFORDERUNG MIT ZINSEN
Durch diese Anwendung werden gegen diejenigen, die Angehörige oder Bekannte versichern, ohne dass diese tatsächlich im Betrieb arbeiten, sowie gegen Betreiber von Scheinarbeitsplätzen harte Sanktionen verhängt.
Im Rahmen dieses Verfahrens werden bei der Entdeckung von Scheinanstellungen die bereits bewilligten Renten annulliert; nicht ausgezahlte Gehälter und andere Gelder werden inklusive Zinsen zurückgefordert. Gegen die Verantwortlichen wird bei den Staatsanwaltschaften Strafanzeige erstattet.
Die Registrierung, das E-Versicherungspasswort und die Betriebsnummer von Arbeitgebern, die Scheinarbeitsplätze einrichten oder Scheinanstellungen melden, werden annulliert.
Laut einem Bericht von Takvim sind die Maßnahmen, die gegen Arbeitgeber ergriffen werden, die Scheinarbeitsplätze oder Scheinanstellungen melden, wie folgt aufgelistet:
Die Registrierung, das E-Versicherungspasswort und die Betriebsnummer eines Arbeitsplatzes, der von Anfang an als Scheinbetrieb identifiziert wurde, werden annulliert.
Falls Beiträge von einem Scheinarbeitsplatz gezahlt wurden, werden diese gemäß den Bestimmungen des Obligationenrechts nicht erstattet, sondern von der SGK als Einnahme verbucht.
Unrechtmäßig in Anspruch genommene Förderungen und Unterstützungen werden zusammen mit Verzugszinsen und Säumniszuschlägen zurückgefordert.
Falls für den Arbeitsplatz bereits eine Untersuchung oder Prüfung der Mindestbeschäftigung durchgeführt wurde, werden die falschen Meldungen annulliert und eine Neuberechnung sowie Neubewertung vorgenommen.
Das zuständige Finanzamt wird informiert, damit die steuerrechtlich notwendigen Schritte eingeleitet werden können.
Aufgrund der Meldung von Scheinanstellungen von der SGK gezahlte Renten, Einkommen, vorübergehende Arbeitsunfähigkeitsentschädigungen und Gesundheitsausgaben werden vom Arbeitgeber inklusive gesetzlicher Zinsen zurückgefordert.
Bei Bedarf werden auch für alle anderen Arbeitsplätze des Arbeitgebers Kontrollmaßnahmen im Rahmen von Scheinarbeitsplätzen/Scheinanstellungen durchgeführt.
Berufsträger (selbstständige Buchhalter und Finanzberater), deren Verantwortung bei der Meldung von Scheinanstellungen festgestellt wird, werden gemeinsam und gesamtschuldnerisch mit dem Arbeitgeber haftbar gemacht.
Die Berufskammer, der der Berufsträger angehört, wird informiert, damit gemäß der Disziplinarordnung Maßnahmen ergriffen werden können.
Gegen die Verantwortlichen wird bei den Staatsanwaltschaften Strafanzeige erstattet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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