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Warnung der SGK an die Bürger zur allgemeinen Krankenversicherung

Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat eine Erklärung zur allgemeinen Krankenversicherung abgegeben. In der Erklärung, in der darauf hingewiesen wird, dass Bürger eine Einkommensprüfung durchführen lassen sollten, heißt es: "Personen ohne Einkommen oder soziale Absicherung sollten bei der Stiftung für soziale Unterstützung und Solidarität einen Antrag auf Einkommensprüfung stellen."

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Warnung der SGK an die Bürger zur allgemeinen Krankenversicherung

Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat mitgeteilt, dass Bürger durch die Beantragung einer Einkommensprüfung im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherung (GSS) kostenlos von Gesundheitsleistungen profitieren können.

In einem Beitrag auf dem Social-Media-Konto der Institution wurde darauf hingewiesen, dass Personen ohne Einkommen oder soziale Absicherung einen Antrag auf Einkommensprüfung bei der Stiftung für soziale Unterstützung und Solidarität (Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı) stellen müssen, und folgende Informationen wurden bereitgestellt:

"Wenn das Pro-Kopf-Einkommen innerhalb der Familie unter einem Drittel des Bruttomindestlohns liegt, können Sie kostenlose Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Wenn das Pro-Kopf-Einkommen innerhalb der Familie einem Drittel des Bruttomindestlohns entspricht oder darüber liegt, können Sie durch die Zahlung eines monatlichen GSS-Beitrags von 600 Lira und 8 Kuruş Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.

Sie können Gesundheitsleistungen bis zum Alter von 20 Jahren in Anspruch nehmen, sofern seit Ihrem Abschluss der Sekundarstufe (Gymnasium/Oberschule) nicht mehr als 2 Jahre vergangen sind, und bis zum Alter von 25 Jahren, sofern seit Ihrem Hochschulabschluss (Universität) nicht mehr als 2 Jahre vergangen sind."


Nachrichtenquelle: AA

GSS-Beitrag Sozialversicherungsanstalt SGK Allgemeine Krankenversicherung