Wer die Grundbucheintragung verzögert, zahlt drauf: Gebühren verdreifachen sich 2026
Eine im türkischen Parlament verabschiedete Regelung wird die Grundsteuer und die Grundbuchgebühren im Jahr 2026 drastisch erhöhen. Wer die Eigentumsübertragung nicht bis Jahresende vornimmt, könnte mit dreifach höheren Gebühren konfrontiert werden.
Eine neue Regelung, die von der türkischen Nationalversammlung verabschiedet wurde, sieht ab 2026 einen massiven Anstieg bei der Grundsteuer und den Grundbuchgebühren vor. Mit dem Gesetz wurde für das Jahr 2026 eine Obergrenze für die Steuerwerte von Gebäuden und Grundstücken eingeführt. Demnach können die Werte, auf deren Grundlage die Grundsteuer berechnet wird, maximal das Dreifache des Steuerwerts von 2025 betragen.
Diese Änderung ist besonders für Bürger kritisch, die zwar eine Immobilie erworben, die Eigentumsübertragung im Grundbuch jedoch noch nicht vollzogen haben. Experten weisen darauf hin, dass diejenigen, die ihre Grundbuchangelegenheiten auf die Zeit nach dem 31. Dezember 2025 verschieben, mit deutlich höheren Gebühren rechnen müssen.
ERWARTETE VERDREIFACHUNG DER GRUNDBUCHGEBÜHREN
Der vereidigte Wirtschaftsprüfer Abdullah Tolu erinnerte daran, dass Eigentumsübertragungen unter normalen Umständen auf Basis des tatsächlichen Verkaufspreises erfolgen sollten. Da jedoch bei vielen Transaktionen nach wie vor der für die Grundsteuer maßgebliche Einheitswert (Rayiç bedel) verwendet wird, werde dies laut Tolu im Jahr 2026 zu einem erheblichen Anstieg der Grundbuchgebühren führen.
Zur Veranschaulichung: Der Steuerwert einer Immobilie, der für 2025 bei 3 Millionen TL liegt, könnte 2026 auf maximal 9 Millionen TL steigen. Dies bedeutet, dass die Grundbuchgebühr, die heute insgesamt 120.000 TL beträgt, im neuen Jahr auf 360.000 TL ansteigen würde. Dieser Betrag müsste dann von Käufer und Verkäufer zu jeweils 180.000 TL getragen werden.
WARNUNG VOR VERZÖGERUNGEN BIS JAHRESENDE
Experte Tolu betonte, dass Immobilienbesitzer, die ihre Grundbucheintragung verzögern, einen Vergleich unter Berücksichtigung der neuen Steuerwerte für 2026 anstellen sollten. Er wies darauf hin, wie wichtig es sei, die Transaktionen noch vor Jahresende abzuschließen, um keine höheren Gebühren zahlen zu müssen.
Darüber hinaus werden die Grundsteuerwerte in den Jahren 2027, 2028 und 2029 jeweils um den Neubewertungssatz auf den Steuerwert des Vorjahres erhöht.
Nachrichtenquelle: 12punto
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