Werden die Renten von im Ausland lebenden Türken gekürzt? Neuer Gesetzentwurf im Parlament
Es herrschte Ungewissheit darüber, ob die Renten von im Ausland lebenden türkischen Staatsbürgern, die durch Auslandsrentenbeiträge in der Türkei in Rente gegangen sind und weiterhin im Ausland arbeiten, gekürzt werden. Sollte der dem Parlament (TBMM) vorgelegte Gesetzentwurf verabschiedet werden, werden die Renten dieser Personen nicht gekürzt.
Bürger, die durch Auslandsrentenbeiträge in der Türkei in Rente gegangen sind, aber weiterhin im Ausland arbeiten, erhalten aufgrund der geltenden Praxis derzeit keine Rentenzahlungen. Um diese Situation zu ändern, wurde dem türkischen Parlament (TBMM) ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt.
GESETZENTWURF AUF DER AGENDA DES PARLAMENTS
Dem vom unabhängigen Abgeordneten Mustafa Yeneroğlu eingebrachten Gesetzentwurf zufolge wird gefordert, dass die Renten von im Ausland lebenden türkischen Staatsbürgern nicht gekürzt werden, wenn sie nach ihrem Renteneintritt in der Türkei weiterhin erwerbstätig sind.
Während Bürger, die in der Türkei in Rente sind und dort arbeiten, ihre Renten weiterhin beziehen können, wird dieses Recht Rentnern, die im Ausland weiterarbeiten, nicht gewährt. Yeneroğlus Vorschlag zielt darauf ab, die Benachteiligung von „türkischen Staatsbürgern, die Devisen verdienen und in die Türkei investieren“, zu beseitigen.

WAS ÄNDERT SICH, WENN DAS GESETZ VERABSCHIEDET WIRD?
Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, könnten Personen, die durch Auslandsrentenbeiträge in Rente gegangen sind, auch dann weiterhin ihre türkische Rente beziehen, wenn sie nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen ausländischen Staates arbeiten. Dies bedeutet für Tausende im Ausland lebende Türken die Wiedereröffnung einer zusätzlichen Einkommensquelle.
WAS IST ERFORDERLICH, UM RENTE ZU BEZIEHEN?
Um von diesem Recht profitieren zu können, ist Folgendes erforderlich:
Die Erfüllung der Rentenvoraussetzungen,
Die vollständige Zahlung der angefallenen Beitragsschuld,
Die Einreichung eines schriftlichen Antrags nach Zahlung der Schuld. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, kann das Rentenverfahren eingeleitet werden.
WARUM WIRD DIE RENTE DERZEIT GEKÜRZT?
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) kürzt die Renten derjenigen, die durch Auslandsrentenbeiträge in Rente gegangen sind und in einem anderen Land weiterarbeiten, mit der Begründung eines „Doppeleinkommens“. Bürger in einer vergleichbaren Situation innerhalb der Türkei können ihre Renten jedoch ungekürzt beziehen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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