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Wichtige Ratschläge vom Steuerberater: Wie hoch werden Abfindung und Arbeitslosengeld sein?

Der vereidigte Steuerberater Ahmet Kurtuluş erklärte, dass mit der Erhöhung des Mindestlohns Änderungen beim Arbeitslosengeld, der Bemessungsgrundlage für Abfindungen, den Beiträgen zur allgemeinen Krankenversicherung (GSS) und anderen Zahlungen einhergehen werden. Zudem betonte er, wie wichtig es sei, Anträge auf Nachzahlung von Militärdienst- und Geburtszeiten noch vor der Erhöhung zu stellen.

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Wichtige Ratschläge vom Steuerberater: Wie hoch werden Abfindung und Arbeitslosengeld sein?

Der vereidigte Steuerberater Ahmet Kurtuluş ging auf eine Reihe von Themen ein, insbesondere auf die Änderungen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn und die Bereiche, die von diesen Anpassungen betroffen sind.

In einer Erklärung gegenüber milliyet.com.tr äußerte sich der vereidigte Steuerberater Ahmet Kurtuluş wie folgt: „Zu den Leistungen, die sich in Abhängigkeit vom Mindestlohn ändern werden, gehören das Arbeitslosengeld, die Bemessungsgrundlage für Abfindungen, der Beitrag zur allgemeinen Krankenversicherung (GSS), das Altersruhegeld ab 65 Jahren, das Praktikantengehalt, die Beiträge für die Nachzahlung von Militärdienst- und Geburtszeiten, der Beitrag zur freiwilligen Versicherung sowie das Behindertengeld.

Auch die Bemessungsgrundlage für Abfindungen wird sich ändern. Für jedes Beschäftigungsjahr wird mindestens der Betrag eines Bruttomindestlohns zugrunde gelegt. Arbeitnehmer, die derzeit auf Basis eines Bruttomindestlohns von 13.414 TL beschäftigt sind, erhalten für jedes Arbeitsjahr eine Bruttomindestlohn-Abfindung. Bei einer Berechnung für einen Arbeitnehmer mit 10 Jahren Betriebszugehörigkeit erhält dieser bei einem heutigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis 134.140 TL; nach der Mindestlohnerhöhung wird dieser Betrag auf 201.210 TL ansteigen. Wir empfehlen Arbeitnehmern, die über eine Kündigung nachdenken, diese erst nach Jahresbeginn einzureichen."

Kurtuluş fuhr wie folgt fort:

"Auch die Beiträge zur allgemeinen Krankenversicherung werden sich ändern. Der GSS-Beitrag wird in Höhe von 3 Prozent des Mindestlohns berechnet und gezahlt. Die Untergrenze, die derzeit bei 342,06 TL liegt, wird auf 513,09 TL ansteigen. Auch das Altersruhegeld ab 65 Jahren wird sich ändern. Wir gehen davon aus, dass das Altersruhegeld ab 65 Jahren, das derzeit bei 2.680 TL liegt, proportional zum Mindestlohn auf 4.020 TL steigen wird."

PRAKTIKANTENGEHÄLTER

Bezüglich der Praktikantengehälter sagte Kurtuluş: "Diese werden auf 30 Prozent des Mindestlohns festgelegt. Während Praktikanten derzeit 3.420,57 TL erhalten, werden diese Bezüge für Arbeitnehmer und Praktikanten mit der neuen Erhöhung auf 5.130,86 TL steigen. Der Beitrag zur freiwilligen Versicherung wird auf 32 Prozent des Mindestlohns festgelegt. Während der Beitrag zur freiwilligen Versicherung derzeit 4.292,48 TL beträgt, steigt er auf 6.438,72 TL. Auch das Behindertengeld wird nach der Erhöhung von 2.811 TL auf 4.216 TL steigen."

Kurtuluş erklärte, dass die Nachzahlung von Militärdienst- und Geburtszeiten eine der Zahlungen sei, die vom Mindestlohn abhänge: "Die Berechnung erfolgt hier wie folgt: Sie wird auf 32 Prozent des Mindestlohns festgelegt. Dieser Betrag wird durch 30 geteilt, um den Tagessatz zu ermitteln. Derzeit liegt dieser Betrag bei 143,08 TL. Wenn wir von einer Erhöhung des Mindestlohns um 50 Prozent ausgehen, wird auch dieser Betrag um 50 Prozent steigen und auf 214,62 TL anwachsen. Für jeden Tag wird es einen Anstieg in dieser Höhe geben", sagte er.

Abschließend merkte Kurtuluş an:

"Um ein Beispiel zu geben: Wenn es sich um eine Nachzahlung für 500 Tage Militärdienst oder Geburtszeiten handelt, zahlen diese Personen derzeit 71.541 TL. Unter der Annahme, dass der Mindestlohn im neuen Zeitraum um 50 Prozent steigt, würde dieser Betrag auf 107.312 TL ansteigen. Es käme zu einem Anstieg von etwa 26.000 TL. Wir können empfehlen, die Nachzahlungen noch im Dezember abzuschließen; diejenigen, die eine solche Nachzahlung in Erwägung ziehen, werden 50 Prozent weniger Beiträge zahlen. Bei einer Berechnung auf Basis von 500 Tagen werden sie ihre Nachzahlungen abschließen, indem sie 26.000 TL weniger zahlen."


Nachrichtenquelle: 12punto

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