Wie hoch wird die niedrigste Rentenzahlung sein?
Präsident Erdoğan hat für die Rentenerhöhungen auf den Jahreswechsel verwiesen. Bezieher von Mindestrenten verfolgen die aktuellen Entwicklungen aufmerksam.
Während Finanzminister Mehmet Şimşek in seiner Erklärung betonte, dass Rentner priorisiert werden sollen, richten sich alle Augen auf die niedrigsten Rentenzahlungen. Zuletzt konnten Rentner, deren Bezüge an der Untergrenze liegen, nicht von den Erhöhungen in der zweiten Jahreshälfte 2023 profitieren. Mit der Anpassung der Basisrenten blieb die niedrigste Rentenzahlung bei 7.500 TL. Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit sowie das Finanzministerium haben mit den Arbeiten zur Rentenerhöhung begonnen.
Zuletzt wurden die Renten im Juli um 25 % erhöht. SSK- und Bağ-Kur-Rentner, die ihre Bezüge an der Untergrenze erhalten, konnten jedoch nicht von dieser Erhöhung profitieren. Zu Beginn des Jahres 2023 wurde die Mindestrente auf 5.500 Lira angehoben, während sie im April mit einer Zwischenerhöhung um 2.000 Lira auf das Niveau von 7.500 Lira angehoben wurde. Die Differenz von 2.000 Lira wurde aus dem Budget des Finanzministeriums gedeckt. Da die im Juli vorgenommenen Erhöhungen auf die Basisrenten angewendet wurden, blieb die niedrigste Rentenzahlung bei 7.500 Lira. Im Rahmen der Inflationsbekämpfung wurden Schritte für eine Rentenerhöhung eingeleitet. Zuletzt gab es wichtige Erklärungen von Präsident Erdoğan und Minister Mehmet Şimşek bezüglich der Rentenerhöhung.
Die niedrigsten Rentenzahlungen werden in den Monaten Oktober, November und Dezember nicht erhöht. Wer seine Rente an der Untergrenze bezieht, wird wie andere Rentner seine erhöhten Bezüge nach dem Jahreswechsel erhalten.
Präsident Erdoğan erklärte nach der Kabinettssitzung Anfang dieser Woche, dass die Situation der Rentner zum Jahreswechsel erneut überprüft werde.
Finanzminister Mehmet Şimşek betonte, dass Arbeitnehmer und Rentner nicht unter der Inflation leiden dürften, und sagte: „In der kommenden Zeit werden wir unsere Rentner priorisieren.“
Die Sätze für die Rentenerhöhung stehen noch nicht auf der Tagesordnung. Die Inflation für drei Monate liegt jedoch bei 25,11 %. Es wird erwartet, dass die Renten über der Inflationsrate angehoben werden. Wir haben für Sie die niedrigsten Rentenzahlungen basierend auf verschiedenen Erhöhungssätzen berechnet.
HIER SIND DIE NEUEN MINDESTRENTEN AB JANUAR JE NACH ERHÖHUNGSSATZ:
Bei einer Erhöhung der Mindestrente um 25 % würde die Rente um 1.875 Lira steigen und auf 9.375 Lira anwachsen.
- Bei einer Erhöhung der Renten um 30 % würde sie um 2.250 Lira steigen und ein Niveau von 9.750 TL erreichen.
- Bei einem Erhöhungssatz von 35 % würde die 10.000-Lira-Grenze überschritten werden und die Mindestrente würde um 2.625 Lira auf 10.125 Lira steigen.
- Sollte der Erhöhungssatz 40 % betragen, würde die niedrigste Rentenzahlung um 3.000 Lira steigen und auf 10.500 Lira anwachsen.
- Bei einer Erhöhung um 45 % läge sie bei 10.875 Lira, bei einer Erhöhung um 50 % würde die Mindestrente 11.250 TL betragen.
HINWEIS:
Die Erhöhungssätze für SSK-, Bağ-Kur- und Emekli Sandığı-Renten stehen noch nicht fest. Die Berechnungen sind als Schätzungen erstellt worden. Die Rentenerhöhungen werden zum Jahreswechsel Klarheit erlangen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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