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Wir starten mit Preiserhöhungen ins neue Jahr: Gebühren für Reisepässe, Führerscheine und Mobiltelefone stehen fest

Während einige Steuern und Gebühren ab dem neuen Jahr im Rahmen der Neubewertungsrate angehoben werden, wurden auch die Tarife, insbesondere die Einkommensteuerstaffeln, sowie die Freibeträge für Steuerpflichtige festgelegt.

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Wir starten mit Preiserhöhungen ins neue Jahr: Gebühren für Reisepässe, Führerscheine und Mobiltelefone stehen fest

Während der Mindestlohn für das Jahr 2024 auf 17.002 Lira festgelegt wurde, gingen damit auch Preiserhöhungen einher. Noch bevor der neue Mindestlohn in den Taschen der Bürger ankam, wurden die Gebühren für Reisepässe, Führerscheine und Mobiltelefone erhöht.

Die allgemeinen Kommuniqués des Ministeriums für Schatz und Finanzen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, zur Kraftfahrzeugsteuer, zum Gebührengesetz und zum Einkommensteuergesetz wurden im Sonderdruck des Resmi Gazete veröffentlicht und sind in Kraft getreten.

Demnach hat das Ministerium für Schatz und Finanzen die Steuern, Gebühren und sonstigen Festbeträge bekannt gegeben, die im Jahr 2024 gelten werden. Die Neubewertungsrate für das Jahr 2023 wurde mit 58,46 Prozent festgesetzt und bereits im November durch das allgemeine Kommuniqué zum Steuerverfahrensgesetz angekündigt. Während einige Steuern und Gebühren ab dem neuen Jahr im Rahmen der Neubewertungsrate angehoben werden, wurden auch die Tarife, insbesondere die Einkommensteuerstaffeln, sowie die Freibeträge für Steuerpflichtige durch die entsprechenden Regelungen festgelegt.

Die im Einkommensteuergesetz enthaltenen Festbeträge und Grenzwerte wurden um die Neubewertungsrate erhöht. Mit dem veröffentlichten Kommuniqué wurde der Einkommensteuertarif für das Jahr 2024 festgelegt. Die erste Stufe des Einkommensteuertarifs für 2024 wurde von 70.000 Lira auf 110.000 Lira, die zweite Stufe von 150.000 Lira auf 230.000 Lira, die dritte Stufe von 370.000 Lira auf 580.000 Lira und die vierte Stufe von 1,9 Millionen Lira auf 3 Millionen Lira angehoben.

Für Bezieher von Lohneinkommen wird die dritte Stufe, die bisher bei 550.000 Lira lag, nun bei 870.000 Lira angewendet. Gemäß dem neuen Tarif, dessen erste Einkommensstufe bei 110.000 Lira beginnt, werden alle Einkommensteuerpflichtigen, insbesondere Lohnempfänger, erst bei höheren Einkommen in die höheren Steuerstufen fallen.

Die Erhöhung des Mindestlohns um 49,1 Prozent wirkte sich auch auf die Befreiung von Einkommen- und Stempelsteuer aus und verringerte die Steuerlast für Lohnempfänger. Da der Mindestlohn steuerfrei ist, werden alle Lohnempfänger im Jahr 2024 keine Einkommen- und Stempelsteuer in Höhe von 37.126,92 Lira zahlen.

Darüber hinaus wurde der tägliche Freibetrag für Verpflegungsgeld von 110 Lira auf 170 Lira und der Freibetrag für Fahrtkostenzuschüsse von 56 Lira auf 88 Lira angehoben. Somit können monatlich 4.420 Lira für Verpflegung und 2.888 Lira für Fahrtkosten steuerfrei an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

FREIBETRÄGE UND ABZÜGE WURDEN UM DIE NEUBEWERTUNGSRATE ERHÖHT

Die Freibeträge und Abzüge, von denen zahlreiche Steuerpflichtige profitieren und die nach Einkunftsarten im Einkommensteuergesetz geregelt sind, wurden ebenfalls um die Neubewertungsrate erhöht.

Der Freibetrag für Mieteinnahmen stieg von 21.000 Lira auf 33.000 Lira, der Freibetrag für Wertzuwachsgewinne von 55.000 Lira auf 87.000 Lira, der Freibetrag für gelegentliche Einkünfte von 129.000 Lira auf 200.000 Lira und die Grenze für die Abgabe einer Steuererklärung für Kapitalerträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen, die nicht der Quellensteuer oder Befreiung unterliegen, auf 13.000 Lira.

Auch die Beträge, die als Ausgaben für Personenkraftwagen abgesetzt werden können, sind gestiegen. Die monatliche Mietgebühr, die für Personenkraftwagen als Ausgabe berücksichtigt werden kann, wurde von 17.000 Lira auf 26.000 Lira und die Grenze für die Anschaffungskosten, die durch Abschreibung als Ausgabe geltend gemacht werden können, von 950.000 Lira auf 1,5 Millionen Lira angehoben.

STEUERERMÄSSIGUNGEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ERHÖHT

Gemäß dem Einkommensteuergesetz ist ein Teil des Einkommens von Bürgern mit Behinderungen, die Lohneinkommen oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen, durch einen Behindertenfreibetrag steuerfrei gestellt. Auch die Beträge der Einkommensteuerermäßigung für Menschen mit Behinderungen wurden erhöht.

Die monatlichen Abzugsbeträge von 1.100, 2.600 und 4.400 Lira wurden je nach Grad der Behinderung auf 1.700, 4.000 bzw. 6.900 Lira angehoben.

Zudem wurde die Befreiungsgrenze für den Fahrzeugkauf für behinderte Bürger erhöht. Demnach stieg der Betrag der Befreiung von der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV), der im Jahr 2023 bei 1.004.200 Lira lag, ab dem 1. Januar 2024 mit einem Anstieg von 58,46 Prozent auf 1.591.200 Lira.

FREIBETRÄGE FÜR ERBSCHAFTS-, SCHENKUNGS- UND GEWERBESTEUERN

Der Anwendungsbereich der steuerbefreiten gewerblichen Tätigkeit wurde erweitert, sodass nun auch Personen, die zu Hause hergestellte Produkte über das Internet oder ähnliche Plattformen verkaufen, unter die Befreiung fallen. Die Befreiungsgrenze von 700.000 Lira wurde um die Neubewertungsrate auf 1,1 Millionen Lira angehoben.

Auch die Miet- und Einkommensfreibeträge für Steuerpflichtige, die der einfachen Buchführung unterliegen, wurden erhöht. Die Einkünfte dieser Steuerpflichtigen waren seit 2021 von der Einkommensteuer befreit. Einige Grenzwerte und Beträge, wie die jährlichen Mietbeträge sowie die jährlichen Kauf-, Verkaufs- und Geschäftsumsätze, die zu den Bedingungen für die einfache Buchführung gehören, wurden ebenfalls aktualisiert.

Für steuerehrliche Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen rechtzeitig abgeben und ihre Steuern zahlen, wird der Steuernachlass von 5 Prozent gewährt, wobei die Obergrenze für diesen Nachlass ebenfalls um die Neubewertungsrate von 4,4 Millionen Lira auf 6,9 Millionen Lira angehoben wurde.

Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden die Freibeträge erhöht und der Steuertarif aktualisiert. Der Freibetrag für Ehepartner und Kinder bei Erbschaften stieg von 1.015.000 Lira auf 1.609.000 Lira, der Freibetrag für Schenkungen und Lotteriegewinne von 23.387 Lira auf 37.059 Lira.

STEUERN FÜR REISEPÄSSE, FÜHRERSCHEINE UND MOBILTELEFONE

Die Kraftfahrzeugsteuer (MTV) wurde um 58,46 Prozent erhöht. Die Steuer für ein Fahrzeug, das im Jahr 2023 mit 1.479 Lira besteuert wurde, beträgt im Jahr 2024 2.343 Lira; für ein Fahrzeug mit einer Steuer von 3.323 Lira im Jahr 2023 beträgt die Steuer 2024 5.265 Lira. Für Elektrofahrzeuge wird ein Viertel des Tarifs erhoben.

Auch die Gebühren für Reisepässe und Führerscheine sind gestiegen. Laut dem allgemeinen Kommuniqué zum Gebührengesetz beträgt die Gebühr für einen Reisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr 2.396,60 Lira, für 3 Jahre 5.558,30 Lira und für mehr als 3 Jahre 7.833 Lira. Die Gebühr für einen Führerschein der Klasse A wurde für 2024 auf 1.308,40 Lira festgelegt, während sie für die Klasse B 3.945,40 Lira beträgt.

Die Gebühr für Mobiltelefone, die von Reisenden mitgebracht werden, stieg von 20.000 Lira auf 31.692 Lira.

Die Festbeträge der Stempelsteuer wurden ebenfalls um 58,46 Prozent erhöht. Zudem wurden die Buchführungsgrenzen für das Jahr 2024 neu festgelegt. Demnach müssen Steuerpflichtige mit einem jährlichen Umsatz von über 2 Millionen Lira ihre Bücher für das Jahr 2024 nach dem Bilanzprinzip führen.

Auch die Strafen für Unregelmäßigkeiten und besondere Unregelmäßigkeiten wurden aktualisiert. Die Strafe für das Nichtausstellen von Rechnungen und Kassenbons stieg auf 3.400 Lira. Ab 2024 wurde die Grenze für die Ausstellung von Rechnungen von 4.400 Lira auf 6.900 Lira angehoben.


Nachrichtenquelle: AA

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