Wird ins System hochgeladen! Neue Ära für Immobilien und Autos hat heute begonnen
Die bereits vor längerer Zeit angekündigte neue Regelung für Immobilien- und Autoinserate ist heute in Kraft getreten. Gemäß der Verordnung müssen nun die türkische Identitätsnummer, Vor- und Nachname sowie die Telefonnummer in das Elektronische Inserate-Verifizierungssystem hochgeladen werden. Für irreführende Inserate drohen Bußgelder von bis zu 100.000 TL.
Die neue Inserate-Regelung, die überhöhte Preise bei Immobilien und Gebrauchtwagen verhindern soll, ist ab heute in Kraft. Im Rahmen der Verordnung wurde die Verpflichtung eingeführt, vor der Mitgliedschaft auf Inserate-Plattformen oder der Veröffentlichung eines Inserats den Vor- und Nachnamen sowie die türkische Identitätsnummer oder ausländische Identitätsnummer und die Telefonnummer der Person, die ein Inserat aufgeben möchte, sowie bei juristischen Personen den Firmennamen und die Telefonnummer zu verifizieren.
AUCH DIE BEVOLLMÄCHTIGUNG WIRD INS SYSTEM EINGEGEBEN
Ebenfalls ab heute in Kraft getreten ist die Verpflichtung, vor der Veröffentlichung eines Inserats zu verifizieren, dass das betreffende Fahrzeug oder die Immobilie dem inserierenden Mitglied gehört, oder – falls es sich um eine natürliche Person handelt – Verwandten ersten oder zweiten Grades oder dem Ehepartner gehört, oder dass das inserierende Mitglied vom Eigentümer des Fahrzeugs oder der Immobilie dazu bevollmächtigt wurde.
GELDSTRAFE ZWISCHEN 10 TAUSEND UND 100 TAUSEND LIRA
Mit diesen Regelungen soll verhindert werden, dass auf Online-Plattformen unwahre, irreführende oder gefälschte Fahrzeug- und Immobilienanzeigen über anonyme Mitgliedschaften veröffentlicht werden. Ziel ist es, die Informationsflut und Falschinformationen in diesen Bereichen zu unterbinden sowie spekulative Preisanstiege bei Fahrzeugen und Immobilien zu verhindern. Im Rahmen der Regelung wird für jedes unwahr aufgegebene Inserat ein Bußgeld zwischen 10.000 und 100.000 TL gegen den Inserenten verhängt.
ANMELDUNG ÜBER E-DEVLET
Über das beim Handelsministerium eingerichtete Elektronische Inserate-Verifizierungssystem (EİDS) wird es den Anbietern von Online-Plattformen für den Verkauf fremder Fahrzeuge und Immobilien ermöglicht, bei neuen Mitgliedschaften bereits bei der Registrierung und bei bestehenden Mitgliedschaften vor der ersten Inseratseingabe eine Identitäts- und Berechtigungsprüfung des Inserenten durchzuführen.
Der Zugang zum System erfolgt zunächst über das e-Devlet-Passwort. Mit der neuen Regelung können Immobilienmakler und Autohändler ihre Verkaufsberechtigungen verifizieren und so Fahrzeuge oder Immobilien, für die sie eine Verkaufsvollmacht besitzen, inserieren.
Nachrichtenquelle: 12punto
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