Zoll auf Kaffeeimporte auf null gesetzt: Neue Regelung für 49 Länder
Die Zollgebühren für den Import von Kaffeebohnen aus den am wenigsten entwickelten Ländern wurden abgeschafft, während für bestimmte Produkte aus TPS-OIC-Ländern die Steuersätze neu festgelegt wurden.
Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten neuen Regelung wurden wichtige Änderungen am Importregime vorgenommen. Diese Änderungen betreffen Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) sowie aus Mitgliedsländern der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) im Rahmen des TPS-OIC-Abkommens.
Gemäß der neuen Regelung wurde der Zoll von 6 % auf den Import von Kaffeebohnen aus 49 LDC-Ländern, darunter Äthiopien, Togo, Jemen, Ruanda und Laos, auf null gesenkt. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Kosten bei Kaffeeimporten zu senken.

ZOLLREGELUNGEN FÜR WEITERE PRODUKTE
Bei bestimmten tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln, die aus Mitgliedsländern der Organisation für Islamische Zusammenarbeit importiert werden, wurden die Zölle auf einen Bereich zwischen 0 % und 25 % neu festgesetzt. Zusätzliche finanzielle Belastungen für Produkte wie Fischereierzeugnisse und tierische Fette wurden vollständig aufgehoben und auf null gesetzt.
Dieser Beschluss, der vom Handelsministerium umgesetzt wird, ist zum 6. Mai 2025 in Kraft getreten und bietet Importeuren neue Möglichkeiten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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